Vernehmlassung zur Revision der Kernenergieverordnung eröffnet
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die Vernehmlassung zur Revision der Kernenergieverordnung (KEV) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. November 2016.
14. Juli 2016
Durch die Revision des bestehenden Artikels 34 sowie des neuen Artikels 34a der KEV wird die zeitliche Koordination der Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) und des Sicherheitsnachweises geregelt sowie die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke festgelegt.
Quelle
M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 12. Juli 2016