Vertrag für Bezugsrecht aus Kernkraftwerk Fessenheim wird aufgelöst

Die Kernkraftwerk-Beteiligungsgesellschaft AG (KBG) löst per 31. Dezember 2017 den Vertrag für den Strombezug aus dem Kernkraftwerk Fessenheim im Elsass auf. Das Konsortium aus Alpiq Holding AG, die Axpo Holding AG und BKW AG sind je zu einem Drittel an der KBG beteiligt.

13. Sep. 2017

Die vertragliche Vereinbarung zwischen der KBG und der Electricité de France (EDF) – der Eigentümerin und Betreiberin des Kernkraftwerks Fessenheim – räumt der KBG ein Strombezugsrecht aus der Anlage ein. Der Vertrag und die damit verbundenen Rechte werden laut Konsortium am 31. Dezember 2017 auslaufen.

Der Vertrag regelte die Energielieferungen aus dem Kernkraftwerk Fessenheim an die KBG und gewährleistete der KBG einen Strombezug in der Höhe von 15% der Produktion aus jedem der beiden Kraftwerkseinheiten. Dies entsprach jährlich rund 1700 GWh elektrischer Energie, die zu gleichen Teilen von der Alpiq, der Axpo und der BKW bezogen wird.

Die EDF plant, Fessenheim endgültig abzuschalten, sobald der EPR Flamanville-3 ans Netz geht. Dies ist laut EDF für 2019 vorgesehen.

Quelle

M.A. nach Alpiq, Axpo und BKW, gemeinsame Medienmitteilung, 12. September 2017

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