Weitere Verordnungen zur Kernenergie in Kraft gesetzt

Der Bundesrat hat am 9. Juni 2006 ein Paket mit vier weiteren Verordnungen zur Kernenergie verabschiedet. Diese ergänzen das am 1. Februar 2005 in Kraft getretene Kernenergiegesetz und die dazu gehörige Kernenergieverordnung. Die vier Verordnungen treten am 1. Juli 2006 in Kraft.

8. Juni 2006

Die Verordnungen betreffen:

  • die Mindestanforderungen an die Qualifikation und Ausbildung des Personals von Kernanlagen
  • die Personensicherheitsprüfungen
  • die Ausrüstung und Bewaffnung der Wachen sowie
  • spezifische Anforderungen an die druckführenden Teile von Kernanlagen.

Quelle

M.A. nach UVEK, Medienmitteilung, 9. Juni 2006

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