Wiederaufarbeitung – scharf überwacht und ökologisch sauber

Unter diesem Titel nahm die SVA mit einem Communiqué zu einer Greenpeace-Medienkonferenz Stellung, mit der die Organisation die Rechtmässigkeit der Transporte abgebrannter Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken in die Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague in Frage stellte.

10. Apr. 2000

An der Medienkonferenz vom 11. April 2000 in Zürich wurde ein Rechtsgutachten von Professor Heribert Rausch vorgestellt, in dem er untersuchte, welches Gesetz die Grundlage für die Erteilung entsprechender Transportbewilligungen ins Ausland bildet. Im Gegensatz zum für die Bewilligungen zuständigen Bundesamt für Energie (BFE) meint Rausch, bei Atomtransporten ins Ausland müsse nicht das Strahlenschutzgesetz, sondern das Atomgesetz angewendet werden. Demnach mache sich strafbar, wer jemanden vorsätzlich oder fahrlässig einer radioaktiven Strahlung aussetze - selbst wenn die Tat im Ausland geschehe und dort nicht strafbar sei. Wenn Atomtransporte eine Gefährdung der Gesundheit zur Folge hätten, müssten die Strafnormen des Atomgesetzes angewendet werden.
In ihrer Stellungnahme machte die SVA die Medien auf wissenschaftliche Untersuchungen aufmerksam, die den von Greenpeace erhobenen Vorwurf der Gesundheitsgefährdung durch die Wiederaufarbeitung klar widerlegen. Die Expertenkommission unter der Leitung von Annie Sugier kommt in ihrem nach zweijähriger Arbeit 1999 abgegebenen Bericht zum Schluss, dass die Strahlendosis der Bevölkerung bei der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague zu 99 Prozent aus natürlichen und medizinischen Quellen stammt. Nach Berechnung der Experten beträgt die Wahrscheinlichkeit ein bis zwei Promille, dass bei der untersuchten Gruppe von 6656 Jugendlichen bis zum Alter von 24 Jahren im Canton Beaumont-Hague im Zeitraum 1978-1996 ein Fall von Leukämie durch Strahlung aus industriellen Kernanlagen ausgelöst wurde.
Für den Leiter der Abteilung Recht und Kernenergie des BFE, Werner Bühlmann, sind die jüngsten Vorwürfe nichts Neues, wie er auf Anfrage der Agentur sda sagte. Betreffend Atomtransporte habe Greenpeace vor zwei Jahren eine Strafanzeige eingereicht, die zurzeit noch hängig ist. Jetzt müsse man das laufende Ermittlungsverfahren abwarten. Es sei Sache der Bundesanwaltschaft, festzustellen, welches Gesetz Geltung hat und welche Strafbestimmungen, sofern strafbares Verhalten überhaupt vorliegt, zur Anwendung kommen. Dann werde auch klar, ob Gründe für eine Strafuntersuchung vorlägen. An der bisherigen Bewilligungspraxis für Atomtransporte ins Ausland will das BFE im Grundsatz festhalten. Man habe das geltende Recht anzuwenden, erklärte Bühlmann.

Quelle

H.R.

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