Wiener Bezirksgericht gegen Mochovce

Das slowakische Elektrizitätsunternehmen Slovenske Elektrarne a.s. (SE) legte am 17. Februar 2005 Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Wien-XVII Hernais ein. Das Gericht hatte am Vortag eine umgehende Nachrüstung oder Abschaltung des Kernkraftwerks Mochovce verlangt und war damit auf eine Privatklage von 1998 eingetreten.

23. Feb. 2005

Die Klägerin, Eva Glawischnig, ist heute Mitglied der Grünen Fraktion des Nationalrats. Das Bezirksgericht befand, Abgaben des 160 km östlich von Wien gelegenen slowakischen Kernkraftwerks bedrohten Glawischnig - und alle in Wien lebenden Menschen - unmittelbar. Der Entscheid beruht unter anderen auf dem österreichischen Atomhaftungsgesetz von 1999, das von internationalen Gepflogenheiten wesentlich abweicht.
Die Vollstreckbarkeit des Urteils ist eher unklar. Sie dürfte unter das internationale Privatrecht fallen, wie Bundesjustizministerin Karin Miklautsch in einem ersten Kommentar meinte. Zum materiellen Gehalt des Urteils nahm die Vorsteherin der slowakischen Kernenergie-Sicherheitsbehörde Urad Jadrovehu Dozoru, Marta Ziakova, bereits Stellung: Das Kraftwerk Mochovce erfülle alle nationalen und internationalen Sicherheits- sowie Abgabenormen. Regelmässige Inspektionen internationaler Experten - einschliesslich österreichischer Fachleute- bestätigten dies.

Quelle

P.B. nach SE, Pressemitteilung, 17. Februar 2005, und NucNet, 24. Februar

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