Nordische Staaten implementieren gemeinsame radiologische Schutzmassnahmen

Die Strahlenschutz- und kerntechnischen Sicherheitsbehörden von Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden haben gemeinsam allgemeine Richtlinien für Schutzmassnahmen im Falle eines nuklearen oder radiologischen Notfalls eingeführt.

24. Apr. 2014

Die neuen nordischen Richtlinien beruhen auf bereits bestehenden finnischen Vorschriften für nukleare und radiologische Zwischenfälle. Sie wurden in enger Zusammenarbeit zwischen den fünf Staaten weiterentwickelt und nun von allen genehmigt. Die Richtlinien berücksichtigen sowohl landeseigene wie ausländische Zwischenfälle, die sich aus Unfällen wie auch vorsätzlich herbeigeführten Ereignissen ergeben können. Schwere nukleare oder radiologische Zwischenfälle können einen direkten wie auch indirekten Einfluss auf viele Länder haben und gemeinsame Richtlinien ermöglichen «einheitliche Schutzmassnahmen wie auch konsistente Anweisungen an die Öffentlichkeit in einer solchen Situation». Die Schutzmassnahmen beinhalten die Zuflucht in Gebäuden, die Einnahme von Jodtabletten, Evakuierung, Schutz von Produktion sowie Wirtschaftsgütern, Dekontamination bewohnter Gegenden und die Handhabung radioaktiv kontaminierter Abfälle.

Die Richtlinien dienen gemäss Kernenergie-Nachrichtenagentur NucNet als Ausgangspunkt für die praktische Anwendung von Schutzmassnahmen. Gemeinsames Ziel aller fünf Staaten ist es, die Exposition der Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten und so weit als machbar die Lebensbedingungen wie vor dem Zwischenfall wieder herzustellen. Zudem sollte die jährliche Strahlendosis der Bevölkerung nicht über einen gewissen Referenzwert steigen, den jedes der fünf Länder selbst gewählt hat. Diese Referenzwerte liegen zwischen 20 mSv und 100 mSv für das erste Jahr nach dem Zwischenfall.

Quelle

D.S. nach NucNet, 6. März 2014

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