Deutschland: Standortauswahlgesetz zur Endlagersuche beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen.

3. Juli 2013

Gegen das Votum der Linksfraktion und bei einer Enthaltung der Freien Demokratischen Partei (FDP) stimmte der Bundestag am 28. Juni 2013 dem Entwurf eines Standortauswahlgesetzes zu einem Endlager für hochaktive Abfälle zu.

Das Gesetz legt die einzelnen Verfahrensschritte für die «ergebnisoffene Suche und Auswahl eines Standortes für den sicheren Verbleib der radioaktiven Abfälle» fest. Auch wird das Ziel festgeschrieben, den Standort zur Einrichtung eines Endlagers für hochaktive Abfälle zukünftig durch Bundesgesetz zu regeln. Die Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung beziehen sich unter anderem auf die Zusammensetzung der geplanten Bund-Länder-Kommission «Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe», der 33 Mitglieder angehören sollen. Darunter sind auch Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen, die allerdings nicht stimmberechtigt sind.

Das Parlament lehnte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Entschliessungsantrag der Linksfraktion ab, statt der gesetzlichen Regelungen zur Standortauswahl zunächst weitere Vorarbeiten zu leisten und die Entsorgungsrücklagen der Energiekonzerne in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Auf Empfehlung des Umweltausschusses wies das Parlament ferner einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zurück, wonach sich die Bundesregierung international für ein Ende der Kernenergienutzung einsetzen und die Energiewende in Deutschland mit aller Kraft vorantreiben solle. Auf Empfehlung des Umweltausschusses scheiterte die SPD zudem mit einem Antrag, Transparenz bei Rückstellungen im Kernenergiebereich zu schaffen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Rückstellungen der Atomwirtschaft in Ökowandel-Fonds zu überführen und Sicherheit, Transparenz und ökologischen Nutzen zu schaffen, statt an «Wettbewerbsverzerrung und Ausfallrisiko» festzuhalten.

Peter Altmaier (CDU), Vorsteher des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erklärte in der Debatte, die der Abstimmung voranging, eine der letzten grossen Streitfragen der vergangenen dreissig Jahre werde einer guten Lösung zugeführt. Es gehe darum, den besten Standort zu finden und nicht zu verhindern.

Der Deutsche Bundesrat wird am 5. Juli 2013 über den Gesetzesentwurf befinden. Seine Zustimmung gilt als sicher.

Quelle

M.A. nach Deutscher Bundestag und BMU, Medienmitteilungen, 28. Juni 2013

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