Mühleberg: Vorarlberg geht vor Oberlandesgericht

Das österreichische Land Vorarlberg will gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch, das sich bei der Unterlassungsklage gegen das Kernkraftwerk Mühleberg für unzuständig erklärt hatte, Rekurs erheben.

23. Nov. 2012

Am 18. September 2012 hatte das Landesgericht Feldkirch entschieden, dass es für die Unterlassungsklage des Landes Vorarlberg gegen das Kernkraftwerk Mühleberg nicht zuständig sei. Mühleberg stelle nämlich keine «unmittelbar drohende Gefahr» für das Land dar.

Die Chancen, mit dem Rekurs beim Oberlandesgericht Innsbruck erfolgreich zu sein, stünden nicht schlecht, meint der mit der Vorarlberger Klage gegen Mühleberg beauftragte Rechtsanwalt Christian Hadeyer. Seine Zuversicht stütze er auf einen vor Kurzem ergangenen Entscheid des Obersten Gerichtshofes. Darin sei das Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall zur Auffassung gelangt, dass im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung die Schlüssigkeit des Vorbringens einer Klage genüge. Das habe Auswirkungen auch auf die Vorarlberger Klage. Führt der Rekurs für Vorarlberg zum Erfolg, ist wiederum das Landesgericht Feldkirch am Zug.

Quelle

M.A. nach Land Vorarlberg, Landeskorrespondenz, 15. November 2012

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