Urek-S: weder Laufzeitbeschränkung noch Langzeitbetriebskonzept für Kernkraftwerke

Im Unterschied zum Nationalrat ist die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) im Rahmen ihrer Beratungen zur Energiestrategie 2050 zum Schluss gekommen, weder eine Laufzeitbeschränkung noch ein Langzeitbetriebskonzept für Kernkraftwerke ins Gesetz aufzunehmen. Neue Kernkraftwerke sollen in der Schweiz aber auch nicht mehr gebaut werden dürfen.

18. Aug. 2015

Laut Urek-S soll es keine Änderungen für den Betrieb von Kernkraftwerken in der Schweiz geben. Sie beantragte am 12. August 2015 mit 7 zu 6 Stimmen, sowohl auf eine Laufzeitbeschränkung wie auch auf ein Langzeitbetriebskonzept im Kernenergiegesetz (KEG) zu verzichten. Der Nationalrat hatte diese Bestimmungen in der Wintersession 2014 in die Vorlage der Energiestrategie 2050 eingebracht (13.074; Art. 25a KEG).

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, die geltende Regelung im KEG sei ausreichend. Eine Beschränkung der Laufzeit sei nicht nötig, die geltende Aufsichtsregelung gewähre den jederzeit sicheren Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke. Das Langzeitbetriebskonzept bringe keine Verbesserungen, sondern bewirke im Gegenteil eine Rechts- und Investitionsunsicherheit bei den Betreibern der Kernkraftwerke, stellt die Mehrheit fest.

Die Kommissionsminderheit beantragt hingegen, am Langzeitbetriebskonzept festzuhalten. Dieses stärke das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) bei der Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit, indem es eine bessere gesetzliche Grundlage böte, damit die notwendigen sicherheitstechnischen Massnahmen für den Langzeitbetrieb umgesetzt werden. Dieser verstärkte politische Rückhalt für das Ensi sei besonders in der kommenden Phase des Ausstiegs aus der Kernenergie nötig, unterstreicht die Minderheit. Weitere Minderheiten fordern, die Laufzeit der ältesten Kernkraftwerke auf 50 beziehungsweise 60 Jahre zu beschränken (Art. 106a KEG).

Schliesslich unterstützt die Kommission die Haltung des Bundesrats und des Nationalrats mit 11 zu 2 Stimmen in seiner Haltung, dass keine Rahmenbewilligungen für den Bau neuer Kernkraftwerke erteilt werden dürfen.

Quelle

M.A. nach Parlamentsdienste, Medienmitteilung, 12. August 2015

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