Deutschland: Weg frei für Endlagersuchgesetz

Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Deutsche Bundesrat am 5. Juli 2013 das Standortauswahlgesetz für ein Endlager verabschiedet. Damit wird der Fahrplan für die Suche nach einem Endlager für hochaktive Abfälle auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Standortauswahl soll bis 2015 durch eine pluralistisch besetzte Kommission vorbereitet werden.

10. Juli 2013

Der Deutsche Bundesrat – die Vertretung der 16 Landesregierungen – sprach sich einstimmig für die Annahme des Standortauswahlgesetzes für ein Endlager aus. Das nun gebilligte Gesetz ist das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen den Parteien und zwischen Bund und Ländern. Der Bundestag hatte dem fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf in der Vorwoche zugestimmt.

«Mit dem heutigen Beschluss haben die Länder den Weg für eine ergebnisoffene und transparente Suche nach dem bestmöglichen Standort für ein atomares Endlager endgültig freigemacht», freute sich Peter Altmaier, Vorsteher des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

Deutsches Atomforum begrüsst offenen Dialog

Das Standortauswahlgesetz eröffne die Möglichkeit zu einem künftig sachlichen Dialog im Sinne einer verantwortungsvollen und zügigen politischen Lösung, erklärte das Deutsche Atomforum (DAtF) in einer Stellungnahme und begrüsste ausdrücklich, dass der Salzstock Gorleben im Auswahlverfahren verbleiben soll. Schliesslich habe die jahrzehntelange wissenschaftliche Erkundung bis heute keine Ergebnisse gezeigt, die gegen eine Eignung Gorlebens als Endlager für hochaktive Abfälle sprechen würden. Die Regierung müsse jedoch den Verbleib des Salzstockes Gorleben im Auswahlverfahren rechtlich und operativ absichern, forderte das DAtF. Das DAtF sei überzeugt, dass Deutschland mit dem Zwischenlager Gorleben und der angeschlossenen technischen Infrastruktur über eine sehr gute Lösung verfüge.

Quelle

M.A. nach DAtF, und BMU, Medienmitteilungen, 5. Juli 2013

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