Auslegungsbewilligung für EPR in Frankreich
Der europäische Druckwasserreaktor EPR erfüllt die heutigen Anforderungen der französischen Autorité de sûreté nucléaire (ASN) für Neuanlagen, die im Vergleich zur früheren Bewilligungspraxis verschärft worden sind.
Dies bestätigte der Generaldirektor für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz, André-Claude Lacoste, im Auftrag der französischen Minister für Industrie und für Umwelt mit Schreiben vom 28. September 2004 an den Präsidenten der Electricité de France (EDF). Wie Lacoste ausführte, finden die Behörden "dass die getroffenen Sicherheitsoptionen einschliesslich der kürzlichen Entwicklungen beim Konzept für die Sicherheitshülle im Grossen und Ganzen das gesetzte allgemeine Ziel zur Verbesserung der Sicherheit erfüllen".
Dem Schreiben kommt der Stellenwert einer Auslegungsbewilligung zu, doch ist es keine Baubewilligung. Eine solche wird erst erteilt, wenn die EDF ein konkretes Projekt einreicht und dieses eine detaillierte technische Prüfung durch die Sicherheitsbehörde sowie die ständige Expertengruppe für Kernreaktoren erfolgreich besteht. Im Hinblick darauf liegen dem Schreiben die neusten französischen Technischen Regeln für den Bau des Primär- und Sekundärkreislaufs von Leistungsreaktoren sowie die Technischen Weisungen für die Auslegung und den Bau der nächsten Generation von Druckwasserreaktoren in der Fassung vom März 2004 bei.
Source
P.B. nach Medienmitteilung der Autorité de sûreté, 5. Oktober 2004