BfS nimmt Stellung zu Umweltverträglichkeitsprüfung zum Zwischenlager in Temelin

Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland im grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für das geplante tschechische Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente in Temelin abgegeben.

1 nov. 2004

Der Betreiber des Atomkraftwerks Temelin in der tschechischen Republik - die CEZ AG - plant den Bau eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Kraftwerksstandort ab 2010. Nach tschechischem Recht wurde dieses Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen. Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Verfahrens wurde auch die Bundesrepublik Deutschland in das Verfahren miteinbezogen. Für die Bundesrepublik hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dieses Verfahren durchgeführt.
Die BfS-Stellungnahme beinhaltet eine Prüfung und Bewertung hinsichtlich möglicher grenzüberschreitender Umweltauswirkungen des Vorhabens. Die Bewertung erfolgte anhand internationaler Standards und Massstäbe, die auch im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfungen für deutsche Zwischenlager Anwendung gefunden haben.
Nach Berücksichtigung der bisher noch nicht bzw. nicht ausreichend betrachteten Störfälle und der identifizierten Unterschiede zu deutschen Anforderungen an Behältersysteme und/oder zu internationalen Anforderungen an Genehmigungsprüfverfahren bestehen keine wesentlichen Kritikpunkte an der Dokumentation der Antragstellerin im Hinblick auf die Bewertung grenzüberschreitender Umweltauswirkungen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Source

D.S. nach BfS, 2. November 2004

Restez informé-e!

Abonnez-vous à notre newsletter

Vers l’abonnement à la newsletter

Profitez de nombreux avantages

Devenez membre du plus grand réseau nucléaire de Suisse!

Les avantages en tant que membre