Industrielle Werke Basel sollen weiter Atomstrom ins Netz einspeisen dürfen

An seiner Sitzung vom 19. Oktober 2005 hatte der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt dem Regierungsrat eine Motion zur Stellungnahme überwiesen. Diese verlangte eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, «sicherzustellen, dass die Strombeschaffung der Industriellen Werke Basel (IWB) ausschliesslich aus erneuerbaren Energien oder Wärmekraft-Kopplung stammt, unter völligem Verzicht auf Beschaffungen aus Atomenergie oder von fossilen Energiequellen ohne Abwärmenutzung».

23 janv. 2006

In seiner Antwort vom 24. Januar 2006 beantragt nun der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Motion Martin Lüchinger, SP, «betreffend gänzlich atomstromfreie Beschaffung der Industriellen Werke Basel» dem Regierungsrat als «Anzug» zu überweisen. In der Form eines Anzugs (der dem Postulat im Parlamentsrecht des Bundes sowie der meisten Kantone entspricht) kann jedes Mitglied, jede Kommission oder Fraktion die Änderung der Verfassung sowie Gesetzes- oder Beschlussentwürfe oder Massnahmen der Verwaltung anregen. Erklärt der Grosse Rat den Anzug für erheblich, so wird er der Regierung, dem Büro oder einer Grossratskommission überwiesen, die dann zwei Jahre Zeit hat, Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zum weiteren Vorgehen zu stellen.
Nach Meinung der Regierung verlangen die Motion Lüchinger und weitere Vorstösse im Energiebereich nach einem koordinierten Vorgehen bei allfälligen Gesetzesänderungen. Der Regierungsrat erachtet diese Koordination für sehr wichtig, deshalb erfolgte der Antrag auf Umwandlung in einen Anzug, damit für allfällige Neuregelungen im Energiebereich mehr Spielraum bestehe. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die Sicherstellung einer «gänzlich atomstromfreien» Strombeschaffung respektive Stromversorgung über ein entsprechendes Gesetz nicht sinnvoll sei, weil dies aus technischen und betrieblichen Gründen bei Kraftwerkausfällen aber auch bei nicht geplanten Bedarfsschwankungen nicht ohne Netzausfälle möglich sei. Dazu komme, dass die zukünftige, vom Bund vorgeschriebene Strom-Herkunftsdeklaration die notwendigen Informationen bringe. «Die mit dem Stromversorgungsgesetz geplante Öffnung des Strommarktes in der Schweiz dürfte mittelfristig auch dazu führen, dass alle Kundinnen und Kunden ihren Lieferanten frei wählen können», schreibt der Regierungsrat.

Source

H.R. nach Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, Regierungsratsbeschluss, 24. Januar 2006

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