Nächste Schritte beim Sachplan Geologische Tiefenlager

Die nächsten Schritte bei der Erarbeitung des Sachplans für die geologische Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz sind laut Bundesamt für Energie (BFE) der Einbezug der kantonalen Raumplanungsstellen, ein Mitwirkungsverfahren und eine breite Vernehmlassung, bevor der Bundesrat in der ersten Hälfte 2007 über den Konzeptteil entscheiden wird. Die Standortsuche für Tiefenlager kann anschliessend beginnen.

14 févr. 2006

Anlässlich der offiziellen Information der Behörden in der Schweiz und im benachbarten Ausland Mitte Februar 2006 gab das BFE bekannt, es werde die kantonalen Fachstellen für Raumplanung Mitte März konsultieren. Im Sommer 2006 will das BFE in einem Mitwirkungsverfahren mit konsultativen Workshops und Fokusgruppen den Konzeptteil des Sachplans zur Diskussion stellen und den Bundesstellen sowie den Nachbarstaaten zur Stellungnahme vorlegen. Ab November soll eine breite Vernehmlassung bei den betroffenen Behörden des Bundes und der Nachbarstaaten sowie den interessierten Organisationen in der Schweiz erfolgen. Der Bundesrat werde voraussichtlich in der ersten Hälfte 2007 über den Konzeptteil befinden. Danach könne die Suche von Lagerstandorten für schwach- und mittelaktive Abfälle einerseits sowie hochaktive und langlebige Abfälle andererseits beginnen.
Gemäss Artikel 5 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 legt der Bund die Ziele und Vorgaben für die geologische Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle in einem für die Behörden verbindlichen Sachplan fest. Das BFE erarbeitet zusammen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die nötigen Grundlagen sowie den Prozess zur Erstellung des Sachplans.
Ein erster, noch unvollständiger Entwurf des Konzeptteils des Sachplans liegt jetzt vor, und das BFE publiziert ihn Mitte März 2006. Der Konzeptteil legt die Verfahren und Kriterien fest, nach denen die Standortwahl erfolgen wird. Die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt steht an der ersten Stelle. Eine wesentliche Rolle spielen auch sozioökonomische Fragen und raumplanerische Aspekte. Sie sind regional unterschiedlich und können laut BFE nur unter Mitwirkung der Kantone und Regionen erarbeitet werden.

Source

P.B. nach Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Medienmitteilung, 15. Februar 2006

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