Neues ukrainisches Kernenergiegesetz

Das ukrainische Parlament, die Werchowna Rada, hat ein neues Kernenergiegesetz verabschiedet, das nach der Unterzeichnung durch Präsident Viktor Juschtschenko am 6. Oktober 2005 in Kraft getreten ist.

13 oct. 2005

Das neue Gesetz klärt offene Fragen der bisherigen Gesetzgebung. Namentlich legt es fest, welche Kernanlagen von nationaler Bedeutung sind. Dazu gehören neben den vier Standorten mit den 15 in Betrieb und den zwei in Bau stehenden Kernkraftwerken auch das stillgelegte Kernkraftwerk Tschernobyl sowie die vorgesehenen Standorte für die Zwischen- und Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle. Das neue Gesetz umschreibt das Verfahren zur Festlegung neuer Standorte und zur Erteilung nuklearer Bau- sowie Betriebsbewilligungen einschliesslich dem Einbezug der Öffentlichkeit bei der Entscheidungsfindung und weist dem Parlament, der Zentralregierung und den lokalen Behörden ihre Rollen und klare Verantwortlichkeiten zu.

Source

P.B. nach NucNet, 14. Oktober 2005

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