Radonrisiko bislang eher unterschätzt

Das Risiko, wegen einer erhöhten Radonkonzentration in der Atemluft an Lungenkrebs zu sterben, ist jetzt besser bekannt - und eher grösser als vermutet.

28 janv. 2005

In der EU dürften 9% aller Lungenkrebstoten mit Radon in der Gebäudeluft zu tun haben, nämlich 20'000 Fälle jährlich oder 2% aller Krebsopfer insgesamt. Besonders bei Rauchern und Menschen, die das Rauchen erst vor kurzem aufgegeben haben, fällt das Risiko ins Gewicht: Es ist bei allen Radonkonzentrationen 25 Mal höher als bei Nichtrauchern. Wegen Radon erkranken auch Nichtraucher an Lungenkrebs. Ihr Risiko ist jedoch gering.
Dies sind die wichtigsten Schlussfolgerungen der grössten je auf diesem Gebiet durchgeführten epidemiologischen Kohortenstudie. Sie wurde von der Europäischen Kommission mitfinanziert und erschien jetzt im British Médical Journal (BMJ). Sarah Darby und 24 Mitautoren trugen die Daten aus 13 Einzelstudien in neun europäischen Ländern zusammen und verglichen 7148 tödliche Lungenkrebsfälle mit 14'208 Kontrollfällen. Die mittlere gemessene Radonkonzentration in der Wohngebäudeluft der Kontrollgruppe betrug 97 Bq/m3. In 11% der Gebäude lag sie über 200 Bq/m3 und in 4% über 400 Bq/m3. In der Wohngebäudeluft der Lungenkrebsgruppe erreichte die mittlere gemessene Radonkonzentration 104 Bq/m3. Als Ergebnis steigt das Lungenkrebsrisiko linear um 9% an (95%-Vertrauensinter-vall: um 3% bis 16%), wenn die gemessene Radonkonzentration um 100 Bq/m3 zunimmt. Das absolute Lungenkrebsrisiko bis zu einem Alter von 75 Jahren und einer Radonkonzentration von Null, 100 und 400 Bq/m3 liegt bei 0,4%, 0,5% und 0,7% für Nichtraucher und bei 10%, 12% und 16% für Zigarettenraucher. Es ist also 25 Mal höher. Dies überrascht auf Grund früherer Erhebungen bei Minenarbeitern nicht, war aber bisher wenig genau zu quantifizieren.
Die zuständigen Behörden prüfen nun, ob die Richtwerte für die maximale Radonkonzentration in der Gebäudeluft zu revidieren sind. Die EU-Richtlinie vom 21. Januar 1990 empfiehlt Sanierungsmassnahmen, wenn die Radonkonzentration im Gebäudeinnern 400 Bq/m3 übersteigt. In der Schweiz gilt seit 1994 ein Grenzwert von 3000 Bq/m3 für Arbeitsräume und von 1000 Bq/m3 für Wohn- und Aufenthaltsräume. Wird er überschritten, muss saniert werden. So weit dies mit einfachen baulichen Massnahmen erreicht werden kann, gilt für Sanierungen, Um- und Neubauten ein Richtwert von 400 Bq/m3.

Source

P.B. nach Mitteilung der EU, 23. Dezember 2004, und BMJ, 29. Januar 2005

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