USA: Davis-Besse-Betreiberin muss Busse bezahlen

Die US Nuclear Regulatory Commission (NRC) hat die Betreiberin des Kernkraftwerks Davis-Besse-1, die First Energy Nuclear Operating Company (Fenoc), zu einer Geldstrafe von USD 5,45 Mio. verurteilt.

20 avr. 2005

Am 8. März 2002 war während der Jahresrevision anlässlich der Überprüfung einer Deckeldurchführung von Davis-Besse-1 ein rund 15 cm tiefes Loch entdeckt worden. Die NRC klassierte den Vorfall auf Stufe 3 der siebenstufigen Internationalen Störfall-Bewertungsskala für Kernanlagen (Ines). Die Ursachenanalyse ergab, dass es sich um eine Korrosion von Kohlenstoffstahl durch Borsäure am Druckbehälterdeckel handelte. Die NRC stellte zudem massive Betriebsführungsdefizite im Kernkraftwerk fest. Sie verfügte eine Abschaltung bis zur Abklärung der Ursache für die Nachlässigkeiten, die zu einer so späten Entdeckung der Korrosion am Deckel geführt hatten. Grünes Licht für die Wiederinbetriebnahme erteilte die NRC erst, als die verlangten Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitskultur und der Personalführung umgesetzt worden waren. Die Überprüfung der Reaktordruckbehälter-Deckeldurchführungen in allen amerikanischen Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktor bestätigte, dass der Korrosionsschaden von Davis-Besse-1 ein Einzelfall war.
Die NRC teilt die nun verfügte Geldstrafe in verschiedene Vergehen auf: USD 5 Mio. sind dem Hauptvergehen zuzuordnen und zwar der Tatsache, dass die Fenoc das Kernkraftwerk im Mai 2000 nach der Revision wieder in Betrieb nahm, ohne die bereits damals festgestellte Leckage an einer Deckeldurchführung charakterisiert und behoben zu haben, was zur nachfolgenden Korrosion geführt hatte. Die restliche Geldstrafe sei die Folge von unvollständiger und ungenauer Information der NRC im Zusammenhang mit der Reinigung und Inspektion des Druckbehälterdeckels im Jahr 2000. Gegen den damals für die Inspektion des Druckbehälterdeckels zuständigen Ingenieur sprach die NRC eine Verfügung aus, die jegliche Ausübung einer durch die NRC überwachten Tätigkeit während fünf Jahren untersagt. Die Fenoc wie auch der Ingenieur können nun während 90 Tagen rechtliche Schritte gegen die NRC erwägen.

Source

D.S. nach NRC und Fenoc, Medienmitteilungen, 21. April 2005

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