Basler Verfassung mit Anti-Kernenergie-Passus

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat am 28. September 2006 der Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Basel-Stadt durch den Bund zugestimmt. Umstritten war Artikel 31 Absatz 3, der wie folgt lautet: «Der Staat wendet sich gegen die Nutzung von Kernenergie und hält keine Beteiligungen an Kernkraftwerken.»

27 sept. 2006

In einem Minderheitsantrag hatte der Aargauer SVP-Ständerat Maximilian Reimann verlangt, dass dieser Absatz nur unter dem Vorbehalt gewährleistet wird, dass er «nicht gegen Bundesrecht verstosse, die Bundestreue verletze oder die Zusammenarbeitspflicht unter den Kantonen untergrabe.» Er erinnerte daran, dass 1986 und 1988 die Kantonsverfassungen von Genf bzw. Basel-Land auch nur unter Vorbehalt genehmigt worden waren.
Die Ratsmehrheit war nicht seiner Meinung und folgte mit 23 gegen 14 Stimmen Justizminister Christoph Blocher, der kein Widerspruch zum Bundesrecht sah. Der Nationalrat hatte die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Basel-Stadt am Tag zuvor erteilt.

Source

M.A. nach Amtlichem Bulletin, Herbstsession 2006, 27. und 28. September 2006

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