Die Betreiber der Kernkraftwerke sind gemäss dem Kernenergiegesetz für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich. Sie investieren kontinuierlich in die technische Sicherheit und die Sicherheitskultur des Personals. Externe Kontrollen durch nationale und internationale Behörden ergänzen die internen Massnahmen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und hat jederzeit Zutritt zu sämtlichen Anlageteilen. Das Ensi beurteilt alle meldepflichtigen Ereignisse in den Kernkraftwerken und klassiert sie auf der internationalen INES-Skala. Zusammen mit der Abteilung Strahlenschutz des Bundesamtes für Gesundheit kontrolliert das Ensi die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. Die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität berät den Bundesrat in allen Fragen des Strahlenschutzes. In Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen steht die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit beratend zur Seite.

Internationale Kontrollen gegen Missbrauch
Die Schweiz hat den internationalen Atomsperrvertrag aus dem Jahr 1970 unterzeichnet. Dieser hat zum Ziel, die Weiterverbreitung von Atomwaffen (nukleare Proliferation) zu verhindern. Dazu hat die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien ein Kontrollsystem aufgebaut, das überprüft, ob ein Staat Kernmaterial oder nukleare Ausrüstungen zweckentfremdet.

Vier bis zehn unangemeldete Inspektionen führt die IAEO jedes Jahr in den Schweizer Kernanlagen durch. Darüber hinaus überwacht die IAEO die wichtigen Anlagenteile mit Videokameras. Diese übermitteln permanent und ohne Zeitverzug Aufnahmen in den Hauptsitz der IAEO in Wien. So wird sichergestellt, dass zu keinem Zeitpunkt spaltbares Material für die Produktion von Atomwaffen abgezweigt werden kann.

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