Stilllegung und Rückbau
Am Ende ihrer Lebensdauer werden Kernkraftwerke stillgelegt und rückgebaut. Der grösste Teil des Materials, das beim Rückbau anfällt, kann wiederverwertet werden oder ist normaler Bauschutt.

Die Betreiber der Kernkraftwerke sind gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zurückzubauen, was zwischen 15 und 20 Jahren dauert. Die Sicherheit hat während der Stilllegung, die von der Aufsichtsbehörde Ensi streng überwacht wird, oberste Priorität. Schutzbarrieren, wie der Sicherheitsbehälter (Containment) bleiben möglichst lange stehen und wirken einer Freisetzung der Restaktivität entgegen. Auch Radioaktivitäts-Messsysteme bleiben in Betrieb.
Gemäss Verursacherprinzip müssen Atomstromkonsumenten eine geringe Abgabe zahlen (z.Zt. etwa 1 Rappen pro Kilowattstunde), die bereits im Strompreis enthalten ist. Die Betreiber müssen sämtliche Kosten für den Rückbau und die Entsorgung des Atommülls aus Betrieb und Stilllegung der Atomkraftwerke tragen. Um die Finanzierung zu gewährleisten, zahlen sie jährlich Beiträge in die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) ein, die unter Aufsicht des Bundes stehen.
Ein Grossteil des Materials wird wiederverwertet
Beim Rückbau eines Kernkraftwerks soll möglichst viel Material wiederverwertet werden. Der grösste Teil ist normaler Bauschutt. Weniger als 10 Prozent der Gesamtmasse sind radioaktiv verunreinigt. Ein Grossteil davon lässt sich reinigen und dann als normaler Bauschutt deponieren oder wiederverwerten. Nur rund zwei Prozent müssen als radioaktive Abfälle entsorgt werden.

Die drei Stilllegungsphasen
Das Kernkraftwerk Mühleberg wird seit Januar 2020 in drei Phasen zurückgebaut. In der Nachbetriebsphase wurden alle Brennelemente aus dem Reaktor in das Brennelementlagerbecken überführt. Zeitgleich liefen Vorbereitungen für die eigentliche Stilllegung. In der ersten Phase konnten bis Ende September 2023 alle ausgedienten Brennelemente ins Zwischenlager Zwilag überführt werden. Auch schwach- und mittelaktiven Abfälle werden überführt. Parallel zum Nachbetrieb wurden in der ersten Phase des nuklearen Rückbaus (2021 bis 2024) Demontagetätigkeiten im Reaktorgebäude durchgeführt.
In der zweiten Phase (2025 bis 2030) erfolgt die Demontage der verbliebenen Anlageteile, die mit Radioaktivität in Kontakt gekommen sind. Ende 2030 soll das gesamte Areal frei von radioaktivem Material sein, was von den Behörden in der dritten Phase überprüft wird. Nach der Freigabe des Areals (2031) folgt bis 2034 der konventionelle Rückbau. Dabei gibt es die Optionen «Grüne Wiese» und «Braune Wiese». Im ersten Fall werden alle Gebäude abgerissen, bis man wieder eine «grüne Wiese» erhält. Bei der braunen Wiese bleiben Gebäude stehen, die industriell weiter genutzt werden können.