Beihilfen für Hinkley Point C rechtens

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage Österreichs gegen den Beschluss der Europäischen Kommission, die britischen Staatsbeihilfen beim Bau und Betrieb des Kernkraftwerk Hinkley Point C zuzulassen, abgelehnt.

17. Juli 2018

Die Europäische Kommission hatte in ihrem Beschluss vom 8. Oktober 2014 festgestellt, dass die geplanten Fördermassnahmen Grossbritanniens für Bau und Betrieb des Kernkraftwerk Hinkley Point C mit dem EU-Beihilferecht vereinbar seien. Sie seien notwendig, um das Ziel der Schaffung neuer Kapazitäten der Erzeugung von Kernenergie in angemessener Zeit zu erreichen. Die Wettbewerbsverfälschungen seien beschränkt und die negativen Effekte der Massnahmen würden durch die positiven wettgemacht. Österreich reichte am 6. Juli 2015 eine Nichtigkeitsklage gegen diesen Beschluss ein. Verschiedene Mitgliedstaaten waren dem Rechtsstreit als Streithelfer beigetreten, Luxemburg auf der Seite Österreichs, die Tschechische Republik, Frankreich, Ungarn, Polen, Rumänien, die Slowakei und Grossbritannien auf der Seite der Kommission.

Das EuGH lehnte mit seinem Urteil vom 12. Juli 2018 die Klage Österreichs ab. Das Gericht wies unter anderem darauf hin, dass «sich das Ziel der Förderung der Kernenergie, insbesondere das Ziel der Schaffung von Anreizen für die Schaffung neuer Kapazitäten der Erzeugung von Kernenergie, mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern, deckt». Ausserdem habe jeder Mitgliedstaat das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen.

Gegen den Entscheid des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.

Das Foratom – die Dachorganisation der europäischen Atomforen – begrüsste den Entscheid des EuGH. Dies könne als gute Nachricht für alle EU-Mitgliedstaaten, die neue Nuklearprojekte in Erwägung ziehen, gewertet werden, weil damit ein positives Signal für zukünftige Nuklearinvestitionen in der EU gesetzt wird.

Auch Klage gegen Paks-Ausbau

Österreich reichte am 22. Februar 2018 eine ähnliche Klage gegen die geplante Investitionshilfe Ungarns für den Bau zweier neuer Einheiten am Standort Paks ein.

Quelle

M.A. nach EuGH, Medienmitteilung, 12. Juli 2018

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