Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) eröffnet.

3. Dez. 2018

Die Revision beinhaltet unter anderem Anpassungen der Anlagerendite sowie der Teuerungsrate, welche zur Bemessung der jährlichen Beiträge verwendet werden. Zudem soll der 2015 eingeführte pauschale Sicherheitszuschlag von 30% aus der SEFV gestrichen werden. Grund dafür ist eine in der Kostenstudie 2016 neu angewendete Methodik zur Ermittlung der voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die bereits Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken enthält. Weiter soll die Anzahl der unabhängigen Mitglieder in der Verwaltungskommission sowie im Anlage- und Kostenausschuss erhöht werden. Sie sollen neu zwei Drittel und die Betreiber einen Drittel der zur Verfügung stehenden Sitze besetzen. Damit wird der Einfluss der Betreiber reduziert. Zudem will der Bund neu das Anforderungsprofil der Kommissionsmitglieder festlegen.

Die Vernehmlassung dauert bis 20. März 2019.

Quelle

M.B. nach BFE, Medienmitteilung, 30. November 2018

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