Deutschland: CO2-Ausstoss verbindlich senken

Nach dem Deutschen Bundestag hat ebenfalls der Bundesrat Ende November 2019 das Klimaschutzgesetz Deutschlands gebilligt. Das neue Gesetz sieht vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55% zu verringern. Langfristig will die Bundesregierung bis 2050 treibhausgasneutral sein.

29. Nov. 2019

Zweck des Klimaschutzgesetzes ist die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Demnach soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten. Auch soll damit das Bekenntnis Deutschlands auf dem UN-Klimagipfel am 23. September 2019 in New York gestützt werden, bis 2050 Treibhausgasneutralität als langfristiges Ziel zu verfolgen.

Das neue Klimaschutzgesetz Deutschlands schreibt erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vor. Diese sollen in einem Klimaschutzgesetz mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets festgeschrieben werden. Das Bundesumweltamt erhält den Auftrag, die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Bereichen zu ermitteln. Ein unabhängiger Expertenrat begleitet die Erhebung. Die jeweiligen Bundesministerien sind verpflichtet, für die Einhaltung der zugewiesenen Emissionsziele zu sorgen.

Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Bevor die Bundesregierung über die darin vorgeschlagenen Massnahmen entscheidet, werden sie vom unabhängigen Expertenrat geprüft. Zulässig ist in diesem Zusammenhang auch, die Emissionsdaten sektorübergreifend zu verrechnen. Ferner muss sich die Bundesverwaltung ab 2030 klimaneutral organisieren.

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung überwiesen. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Für mehr Klimaschutz hatte das Bundeskabinett zudem bereits am 9. Oktober 2019 unter anderem folgende Massnahmen beschlossen:

  • Günstigere Bahnbillets, massiver Ausbau von Schiene und ÖV
  • Steuer auf spritfressende Personenwagen, stärkere Förderung von E-Mobilität
  • Kohleausstieg und schnellerer Ausbau erneuerbarer Energien
  • Besserer Schutz von Wäldern und Moorböden
  • Verbot von Ölheizungen ab 2026
  • Emissionsminderung in der Tierhaltung

Quelle

M.A. nach Deutscher Bundesregierung, Medienmitteilung, 29. November 2019

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