Deutschland: Stilllegungs- und Abbaugesuche für KKP-2 und GKN-2 eingereicht

Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) – eine Tochtergesellschaft der EnBW Energie-Baden-Württemberg AG – hat am 18. Juli 2016 die Genehmigungen für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerkseinheiten Philippsburg-2 (KKP-2) und Neckarwestheim-2 (GKN-2) beim baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Genehmigungsbehörde beantragt.

22. Juli 2016

Die EnBW muss die Kernkraftwerkseinheiten KKP-2 und GKN-2 im Zuge des beschleunigten Kernenergieausstiegs Deutschlands 2019 und 2022 abschalten. Beide Werke zusammen decken laut EnKK derzeit etwa ein Drittel des Strombedarfs des Bundeslandes Baden-Württemberg.

Die EnBW reiche die Anträge bereits jetzt ein, weil dadurch die Chance bestehe, bereits zum Zeitpunkt der Abschaltung der Anlagen jeweils im Besitz einer Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung zu sein und unmittelbar mit dem Rückbau der Anlagen beginnen zu können, so das Unternehmen in einer Mitteilung. In der Vergangenheit hätten vergleichbare Genehmigungsverfahren drei bis vier Jahre gedauert.

Für die beiden Kraftwerksblöcke Philippsburg-1 (KKP-1) und Neckarwestheim-1 (GKN-1) – die im März 2011 vorzeitig vom Netz mussten – beantragte die EnBW im Mai 2013 die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung. Ein Entscheid wird laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im zweiten Halbjahr 2016 erwartet. Das Kernkraftwerk Obrigheim musste die EnBW bereits 2005 aus politischen Gründen endgültig abschalten. Die Arbeiten zur Stilllegung und zum Rückbau begannen 2008.

«Wir nutzen unsere Erfahrungen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim und aus den weit vorangeschrittenen Antragsverfahren für den Rückbau von KKP-1 und GKN-1 bei der Ausarbeitung der aktuellen Anträge», erklärte EnKK-Chef Jörg Michels. Er fügte hinzu: «Dadurch hoffen wir, den gesellschaftlichen Auftrag zum Rückbau der Anlagen auch auf formaler Ebene so effizient und zügig wie möglich umsetzen zu können.»

Quelle

M.A. nach EnBW und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg, Medienmitteilungen, 18. Juli 2016

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