Ensi: Länderbericht zu Alterungsmanagement bei Ensreg eingereicht

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) kommt im Rahmen einer internationalen Überprüfung zum Thema Alterungsmanagement in Kernkraftwerken zum Schluss, dass in der Schweiz die Rahmenbedingungen für ein systematisches Alterungsmanagement gegeben sind. Dieses eignet sich dazu, Alterungsschäden frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmassnahmen einzuleiten. Das Ensi hat den Länderbericht für die Schweiz verfasst und Ende 2017 bei der European Nuclear Safety Regulator Group (Ensreg) eingereicht. Zudem hat es auch Verbesserungspotenzial identifiziert.

12. Jan. 2018

Das Ensi kommt in seinem Länderbericht zum sogenannten Topical Peer Review zum Schluss, dass der regulatorische Rahmen – wie Richtlinien, Gesetze und Organisationen – für ein systematisches Alterungsmanagement in angemessener Form vorhanden ist. Die Anforderungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Western European Nuclear Regulators Association (Wenra) werden in der Schweiz umgesetzt. Die jährliche Berichterstattung der Betreiber zeigt, dass die Alterungsüberwachung in den schweizerischen Kernkraftwerken gemäss den Vorgaben umgesetzt und laufend aktualisiert wird, so das Ensi. Die Behörde listet im Bericht an die Ensreg weitere gute Praktiken auf.

Das Ensi hat im Rahmen der Überprüfung auch Verbesserungspotenzial identifiziert. So sei eine weitere Harmonisierung der Berichterstattung zwischen den schweizerischen Kernkraftwerken notwendig. Dies betreffe insbesondere den Überblick über die aktualisierten Factsheets, die Auswertung der internationalen Betriebserfahrungen und die Bewertung der Wirksamkeit der Alterungsüberwachung. Des Weiteren werde das Ensi die Alterungsüberwachung an nicht zugänglichen Rohrleitungen zukünftig vertiefen und prüfen, ob alle sicherheitsrelevanten Rohrleitungen erfasst und durch geeignete Instandhaltungs- und Prüfprogramme abgedeckt sind. Schliesslich hat die Aufsichtsbehörde die Überwachung von nicht oder nur schwer zugänglichen Teilen von Bauwerken gefordert. Bisher wurden solche Methoden kaum umgesetzt. Für die Zustandsbewertung von unzugänglichen Ingenieurbauwerken liegen daher noch keine verlässliche Dokumentation vor. Das Ensi werde bei seinen künftigen Inspektionen zunehmend entsprechende Prüfungen verlangen.

Vorgaben für Alterungsüberwachung seit 1991

Hinsichtlich der Alterungsüberwachung bestehen in der Schweiz bereits seit dem Jahr 1991 gesetzliche Vorgaben für Kernkraftwerksbetreiber. Die besondere Bedeutung des Alterungsmanagements wurde im Jahr 2008 zusätzlich mit einer entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) unterstrichen, wie das Ensi berichtet. Nach dieser Verordnung muss ein Kernkraftwerk vorläufig ausser Betrieb genommen werden, wenn an einer der Barrieren – Reaktordruckbehälter, Primärkreislauf, Containment und Reaktorgebäude – unzulässige Alterungsschäden festgestellt werden.

Internationale Überprüfung des Länderberichts

Die Überprüfung des Alterungsmanagements in Kernkraftwerken findet im Rahmen des Topical Peer Review 2017 der Ensreg statt. Bei dieser Überprüfung nehmen zuerst alle beteiligten Länder eine Einschätzung ihrer Kernkraftwerke in Bezug auf das Alterungsmanagement vor. In einem zweiten Schritt führen alle beteiligten Länder sowie die Europäische Kommission ein Peer Review dieser jeweiligen nationalen Berichte durch. Jedes Land definiert schlussendlich Massnahmen aus der Überprüfung.

Quelle

M.B. nach Ensi, Medienmitteilung, 5. Januar 2018

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