EU erleichtert Lebensmittelimporte aus Japan
Die EU hat die Beschränkungen auf japanischen Nahrungsmittelimporte gelockert, die sie nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi Kernkraftwerke verordnet hatte. Die überarbeitete Verordnung setzte die Europäische Kommission am 9. Januar 2016 in Kraft.
Am 24. März 2011 hatte die Europäische Kommission beschlossen, Kontrollen von Lebens- und Futtermitteln zu verschärfen, die aus bestimmten Regionen Japans importiert werden, wo die Erzeugnisse durch den Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi radioaktiv kontaminiert sein könnten. Viereinhalb Jahre später stimmte der Ständige Ausschuss Pflanzen, Tiere, Nahrungsmittel und Futtermittel einer Überarbeitung dieser Verordnung zu. Darauf gestützt wurde sie am 6. Januar 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat drei Tage später in Kraft.
Demnach müssen Lebensmittel aus den folgenden Präfekturen nicht mehr auf radioaktive Belastung hin untersucht werden:
- Gemüse, Früchte (ausser Kaki), tierische Erzeugnisse, Sojabohnen und Tee, die in Fukushima produziert werden.
- Alle Lebensmittel, die aus Aomori und Saitama stammen.
- Reis und Sojabohnen aus den sechs Präfekturen Iwate, Miyagi, Ibaraki, Tochigi, Gunma und Chiba.
An der Pressekonferenz vom 8. Januar 2016, begrüsste Japans Chefkabinettsekretär Yoshihide Suga die Lockerung der bisher auferlegten Bestimmungen. Er kündigte an, dass Japan weiterhin versuchen werde, Südkorea und andere Länder zu bewegen, ihre Verbote von Nahrungsmittelimporte aus Japan aufzuheben.
Quelle
M.A. nach Durchführungsverordnung 2016/6 im Amtsblatt der EU, 6. Januar, und Jaif, 14. Januar 2016, sowie Europäische Kommission, Sitzungszusammenfassung, 25. November 2015 und Medienmitteilung, 24. März 2011