EU: Vorschläge für überarbeitete Richtlinie zur nuklearen Sicherheit

Der Energie-Kommissar der Europäischen Kommission, Günther Oettinger, hat Vorschläge für eine überarbeitete Richtlinie zur nuklearen Sicherheit vorgelegt. Dazu zählen ambitionierte Sicherheitsziele sowie die Einführung eines wechselseitigen Überprüfungsprozesses der Mitgliedsstaaten.

20. Juni 2013
Energiekommissar Günther Oettinger: «Die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie die Kernenergie zur Stromerzeugung nutzen oder nicht. Heute sind in Europa 132 Kernkraftwerke in Betrieb. Die Aufgabe der Kommission ist es zu gewährleisten, dass in jedem dieser Kernkraftwerke die Sicherheit höchste Priorität erhält.»
Energiekommissar Günther Oettinger: «Die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie die Kernenergie zur Stromerzeugung nutzen oder nicht. Heute sind in Europa 132 Kernkraftwerke in Betrieb. Die Aufgabe der Kommission ist es zu gewährleisten, dass in jedem dieser Kernkraftwerke die Sicherheit höchste Priorität erhält.»
Quelle: Europäische Union

Die Europäische Kommission stellte am 13. Juni 2013 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über nukleare Sicherheit aus dem Jahr 2009 vor. Die Kommission erklärte, sie lege damit EU-weite Sicherheitsnormen vor, die zu einer erheblichen Verringerung der Risiken führen und den Schutz der Menschen und der Umwelt gewährleisten sollen. Durch die Einführung eines Systems regelmässiger europäischer Überprüfungen, die Erhöhung der Transparenz im Bereich der nuklearen Sicherheit und die Stärkung der Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden werde eine kontinuierliche Verbesserung der nuklearen Sicherheit in der EU angestrebt.

Der Vorschlag sieht Folgendes vor:

  • Ein Sicherheitsziel: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bei Unfällen eine Freisetzung von Radioaktivität in die Umgebung praktisch ausgeschlossen ist.
  • Rechtsverbindliche Überprüfungen alle sechs Jahre in der ganzen EU: Die Mitgliedstaaten einigen sich auf ein bestimmtes Thema oder bestimmte Themen sowie auf eine gemeinsame Methodik für die Überprüfungen, die von multinationalen Teams durchgeführt werden. Sie sind auch für die Umsetzung der Empfehlungen verantwortlich. Gibt es dabei Verzögerungen oder werden die Empfehlungen nicht umgesetzt, kann die Kommission einen Kontrollbesuch im betreffenden Mitgliedstaat anberaumen.
  • Nationale Überprüfungen: Jedes Kernkraftwerk wird einer periodischen Sicherheitsüberprüfung unterzogen (mindestens alle zehn Jahre) und bei einer eventuellen Laufzeitverlängerung ausserdem einer spezifischen Überprüfung.
  • Neue Kernkraftwerke: Alle neuen Kernkraftwerke werden so ausgelegt, dass eine Schädigung des Reaktorkerns keine radiologischen Folgen ausserhalb der Anlage hat.
  • Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung: Jedes Kernkraftwerk muss über ein Notfallzentrum verfügen, das vor Radioaktivität, Erdbeben und Überschwemmungen geschützt ist, und strikte Leitlinien für das Unfallmanagement anwenden.

Der Europäische Rat könnte die Richtlinie im Verlauf von 2014 – nach der nicht verbindlichen Stellungnahme des Europäischen Parlaments – verabschieden. Die Mitgliedstaaten müssten sie dann innerhalb von 18 Monaten in einzelstaatliches Recht umsetzen.

Bedenken von Seiten des Foratom

Das Foratom – die Dachorganisation der europäischen Nuklearforen – nahm Kenntnis vom Vorschlag der Europäischen Kommission, die Richtlinie zu überarbeiten. Es hob hervor, dass die nukleare Sicherheit in Europa unbestritten hoch sei, was Ergebnisse von Sicherheitsüberprüfungen gezeigt hätten. Der Richtlinienentwurf ist laut Foratom für einen europaweiten Sicherheitsrahmen technisch zu detailliert. Es bestehe die Gefahr, dass die Autorität der nationalen Aufsichtsbehörden untergraben werde. Das Foratom ist der Meinung, dass die Kommission die Ergebnisse der Nach-Fukushima-Prüfungen anderer internationaler Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hätte abwarten sollen. Es betonte zudem, dass die Mitgliedsstaaten der Kommission bis 2014 ihre Berichte zur gegenwärtigen Sicherheitsrichtlinie abliefern müssten.

Quelle

M.A. nach, Europäische Kommission, Medienmitteilung und Memo, sowie Foratom, Medienmitteilung,13. Juni 2013

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