Europäische Kommission legt Hinweisendes Nuklearprogramm (PINC) vor

Die Europäische Kommission hat am 4. April 2016 ihren neusten Bericht zum sogenannten Hinweisenden Nuklearprogramm (Pinc) veröffentlicht. Dieser liefert Grundlagen zu Kernenergietrends und damit verbundenen Investitionen im Zeitraum bis 2050. Ferner behandelt er den geschätzten Finanzierungsaufwand für die Stilllegung von Kernkraftwerken sowie für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und ausgedienter Brennelemente.

11. Apr. 2016

Die Europäische Kommission ist verpflichtet, regelmässig ein neues Pinc auszuarbeiten, das die Ziele im Kernkraftwerkssektor aufzeigt. Jetzt veröffentlichte die Kommission den ersten Bericht seit dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi.

Die Berechnungen im Pinc beruhen auf Analysen der Auswirkungen unlängst verabschiedeter politischer und legislativer Initiativen, auf öffentlich zugängliche Daten sowie auf Informationen von Mitgliedstaaten. So erhielt die Kommission Informationen zu den Investitionen in die Verbesserung der Sicherheit bestehender Kernkraftwerke im Anschluss an die EU-Stresstests sowie in ihren möglichen Langzeitbetrieb, wie auch zur Verwaltung der Mittel für die Stilllegung von Kernkraftwerken.

Die Mitgliedstaaten können frei über ihren Energiemix entscheiden. Derzeit stehen laut Pinc in 14 Staaten insgesamt 129 Kernkraftwerkseinheiten mit einer Kapazität von total 120 GW und einem Durchschnittsalter von 30 Jahren. Allerdings rechnet die Kommission mit einem Rückgang der Produktionskapazität bis 2025, da einzelne Staaten, darunter Deutschland, aus der Kernenergie aussteigen oder deren Anteil verringern wollen. Danach dürfte die Kapazität wieder steigen, da in der EU neue Einheiten ans Netz gehen werden. Die Kommission geht für 2050 von einer Produktionskapazität von 95 bis 105 GW aus. Da die Stromnachfrage in dieser Zeitspanne zunehmen werde, werde der Atomstromanteil von derzeit 27% auf rund 20% fallen.

Investitionen bis 2050

Ohne Laufzeitverlängerungen müssten etwa 90% der heute bestehenden Kernkraftwerkseinheiten bis 2030 vom Netz gehen, was laut Kommission die Bereitstellung grosser Ersatzkapazitäten nötig macht. Sie schätzt, dass bis 2050 EUR 45–50 Mrd. (CHF 52–57 Mrd.) in Massnahmen zum Langzeitbetrieb investiert werden müssen.

Um bis 2050 die Produktionskapazitäten von 95 bis 105 GW beizubehalten, werden laut Kommission Investitionen von schätzungsweise EUR 350–450 Mrd. (CHF 398–512 Mrd.) in neue Kernkraftwerke nötig, welche die bestehenden ersetzen sollen. Diese könnten angesichts einer Betriebsdauer von mindestens 60 Jahren bis Ende des Jahrhunderts Strom erzeugen.

Zum Vergleich: Zwischen 2015 und 2050 sind Investitionen von EUR 3200–4200 Mrd. (CHF 3600–4800 Mrd.) in die Energieversorgung der EU nötig, damit die Ziele der Energiestrategie erfüllt werden können.

Die Kommission erwartet, dass mehr als 50 derzeit in Betrieb stehende Einheiten bis 2025 endgültig vom Netz gehen werden. Laut Informationen der Mitgliedstaaten von Ende 2014 werden geschätzte EUR 123 Mrd. (CHF 140 Mrd.) für die Stilllegung und EUR 130 Mrd. (CHF 148 Mrd.) für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle nötig.

Der in der EU für Klimapolitik und Energie zuständige Kommissar, Miguel Arias Cañete, erklärte zum Pinc: «Fünf Jahre nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi hat Europa seine Lektion gelernt. Das Hinweisende Nuklearprogramm bietet erstmalig einen Überblick über alle Investitionsaspekte der Kernenergie in einem einzigen Dokument. So trägt es zur öffentlichen Debatte über Kernenergiefragen bei. Gemeinsam dürften wir in der Lage sein, Lösungen zu finden, um in ganz Europa zusammenzuarbeiten, sodass sichergestellt wird, dass das Wissen über den sicheren Betrieb von Kernkraftwerken ausgetauscht wird und nicht separat von jeder einzelnen Regulierungsbehörde erarbeitet werden muss, und dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle bis zu ihrer endgültigen Beseitigung finanziell durch die Mitgliedstaaten abgesichert ist.»

Empfehlung zu Abkommen mit Drittstaaten

Des Weiteren legte die Kommission eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten für die Anwendung von Artikel 103 des Euratom-Vertrags. Die Empfehlung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Kommission benachrichtigen, bevor sie Kernenergieabkommen mit Drittländern – zwischenstaatliche Abkommen – abschliessen. Erst wenn die Kommission keine Bedenken dazu hat, kann das beabsichtigte Abkommen abgeschlossen werden.

Die Kommission verspricht sich daraus eine Effizienzsteigerung, indem sie die wichtigsten Aspekte und Anforderungen, die die Mitgliedstaaten bei der Aushandlung solcher Abkommen berücksichtigen müssen, klarstellt, insbesondere in Bezug auf die neuen Richtlinien über nukleare Sicherheit und die sichere Entsorgung ausgedienter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Damit soll das Risiko von Verzögerungen beim Abschluss solcher Abkommen verringert werden, so die Kommission.

Quelle

M.A. nach Europäischer Kommission, Medienmitteilung, 4. April 2016, und Pinc-Bericht

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