Fessenheim: der Unfall, der keiner war

Am 4. März 2016 meldete der Westdeutsche Rundfunk (WDR) in Köln zum französischen Kernkraftwerk Fessenheim im Elsass: «Atom-Unfall offenbar vertuscht.» Nun hat die französische Aufsichtsbehörde dazu Stellung genommen: Weder handle es sich um einen Unfall, noch sei irgendetwas vertuscht worden. Die Betriebsmannschaft machte bei einem betrieblichen Zwischenfall der Ines-Stufe 1 am 9. April 2014 alles richtig und fuhr den Reaktorblock 1 im Rahmen der normalen Betriebsvorschriften herunter. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt bestand zu keinem Zeitpunkt.

11. März 2016

Die Autorité de sûreté nucléaire (ASN) stellte zu den Vorwürfen namentlich fest:

  • Die Betreiberin Electricité de France (EDF) meldete den Zwischenfall sofort der Aufsichtsbehörde. Am Tag danach führte die ASN vor Ort eine Inspektion durch.
  • Am 17. und 24. April 2014 schaltete die Behörde ihre Erkenntnisse auf ihrer Internetsite auf.
  • Im Juni und September 2014 wurde die lokale Aufsichtskommission der umliegenden Gemeindebehörden über den Vorfall informiert. Im Mai und September 2014 wurden der Deutsch-französischen Kommission zur Reaktorsicherheit (DFK) Berichte vorgelegt. Im September 2014 wurde auch die Gemischte Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (CFS) informiert.

Was geschah?

Am Nachmittag des 9. April 2014 lief im Block 1 ein Kühlwassertank in der Turbinenhalle über. Das für diesen Fall vorgesehene Ablaufrohr war jedoch am unteren Ende durch Schmutz verstopft, sodass sich das Wasser seinen Weg durch das Betriebsgebäude suchte, in Schaltschränke des A-Strangs des automatischen Reaktorschutzsystems drang und diesen Strang ausser Betrieb setzte. Zudem fielen Anzeigen zur Lage der Steuerstäbe im Reaktor aus. Die Operateure fuhren den Reaktor daraufhin langsam unter Zugabe von Bor herunter. Da gleichzeitig im Stromnetz die Nachfrage nach Leistung stieg, unterschritt die Kühlmitteltemperatur im Primärkreislauf den für diese Betriebsphase vorgesehenen Temperaturwert von 286°C während 14 Minuten um 4°C. Wäre die Temperatur deutlicher unterschritten worden, hätte das eine automatische Schnellabschaltung über den Strang B ausgelöst. Wäre auch Strang B nicht zur Verfügung gestanden, hätten die Operateure eine Schnellabschaltung immer noch manuell auslösen können.

Keine Schnellabschaltung nötig

Die ASN hielt zur sicherheitstechnischen Bedeutung dieses Vorfalls fest:

  • Das Reaktorschutzsystem ist doppelt ausgelegt. Der B-Strang stand jederzeit für eine allfällige Schnellabschaltung zur Verfügung.
  • Eine Schnellabschaltung war zur Beherrschung des Vorfalls nicht nötig.
  • Ein langsames Herunterfahren durch Borzugabe ist zwar wenig üblich, aber im Rahmen der normalen Betriebsprozeduren zulässig.
  • Für Mensch und Umwelt bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr. Da jedoch das Schutzniveau des Reaktors durch den Ausfall des Strangs A reduziert war, klassierte die ASN den Vorfall auf der internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (Ines) auf der Stufe 1.

Die entsprechende schweizerische Kernenergieverordnung definiert die Ines-Stufe 1 wie folgt: «Anomalie ausserhalb der vorgeschriebenen Betriebsbedingungen. Sie kann auf Versagen von Ausrüstungen, menschliche Fehlhandlungen oder Verfahrensmängel zurückzuführen sein. Ereignis oder Befund ohne direkte Sicherheitsbedeutung, aber mit bedeutenden Unzulänglichkeiten in der Organisation oder in der Sicherheitskultur.»

Überprüfungen in allen französischen KKW

In der Folge analysierte die EDF den Grund für das Einsickern des Wassers in untere Stockwerke des Betriebsgebäude und traf entsprechende Gegenmassnahmen. Im Laufe des Jahrs 2014 überprüfte die EDF das in Fessenheim aufgetretene Problem interner Überschwemmungen in allen ihren Kernkraftwerken. Wo angezeigt, wurde ein Aktionsplan umgesetzt, um bestimmte Anlagenteile zu sanieren und zusätzliche Kontrollen vorzunehmen.

Die ASN kam zu folgender Gesamtwertung: «Beim Vorfall vom 9. April 2014 hat sich der Reaktor jederzeit innerhalb des Anwendungsbereichs der Regeln für den Normalbetrieb befunden. Zu keinem Zeitpunkt war der Reaktor in einem Zustand, der die Anwendung von Unfallprozeduren erfordert hätte. Zudem wurde kein einziges Reaktorschutzsystem ausgelöst, obschon alle verfügbar waren.»

Quelle

M.S. gemäss ASN, Mitteilungen, 10. März 2016

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