Japan: Laufzeitverlängerung für Mihama-3 beantragt

Die Kansai Electric Power Co. (Kansai EP) hat bei der japanischen Nuclear Regulatory Authority (NRA) einen Antrag für eine Laufzeitverlängerung von Mihama-3 (PWR, 780 MW) von 40 auf 60 Jahre eingereicht.

3. Dez. 2015

Mihama-3 wird am 30. November 2016 eine Betriebszeit von 40 Jahren erreichen. Die Kansai EP möchte die Druckwasserreaktoreinheit über die gesetzlich gesetzte Laufzeit von 40 Jahren hinaus betreiben und reichte am 26. November 2015 bei der Aufsichtsbehörde einen Antrag für eine Betriebszeit von 60 Jahren ein. Im Mai 2015 aufgenommene Untersuchungen bestätigten dem Unternehmen, dass wichtige Komponenten wie der Reaktordruckbehälter über 40 Jahre hinaus sicher eingesetzt werden können. Diese Untersuchung wird von Gesetzes wegen für Anträge zur Laufzeitverlängerung verlangt.

Mihama-3 ist wie die meisten Blöcke Japans derzeit abgestellt. Bevor die Kansai EP die Einheit wieder in Betrieb nehmen darf, muss sie belegen, dass die Anlage die im Nachgang an Fukushima-Daiichi aufgestellten verschärften Sicherheitsrichtlinien erfüllt. Das Unternehmen hatte der NRA am 17. März 2015 einen Antrag zur Betriebsfreigabe für Mihama-3 sowie für Takahama-1 und -2 (PWR, je 780 MW) eingereicht. Für letztere zwei Blöcke reichte die Kansai EP bereits im Mai 2015 bei der NRA einen Antrag für eine Laufzeitverlängerung auf 60 Jahre ein. Takahama-1 nahm am 14. November 1974 den kommerziellen Betrieb auf. Takahama-2 genau ein Jahr später. Beide Blöcke verfügen über eine spezielle Betriebsbewilligung bis 7. Juli 2016.

In Japan erzeugen derzeit nur Sendai-1 und -2 elektrische Energie. Die Kyushu Electric Power Co. nahm die beiden Druckwasserreaktorblöcke Mitte September und Mitte November 2015 wieder kommerziell in Betrieb.

Quelle

M.B. nach Jaif, Atoms in Japan, 30. November 2015

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