Kostenschlüssel für Jodtabletten werden neu beurteilt

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat am 11. Januar 2012 einen Bericht über die Kosten der Verteilung der Jodtabletten in der Schweiz veröffentlicht. Demnach prüft eine interdepartementale Arbeitsgruppe gegenwärtig, ob die Schweizer Kernkraftwerksbetreiber einen höheren Anteil als die bisherigen 50% beim Austausch der Tabletten in Zone 3 tragen müssen.

20. Jan. 2012

Der Bundesrat hat am 4. Mai 2011 als Folge des Reaktorunfalls in Fukushima-Daiichi eine interdepartementale Arbeitsgruppe für Notfallschutzmassnahmen bei extremen Ereignissen (IDA Nomex) eingesetzt. In dieser Arbeitsgruppe wird unter anderem auch der Zonenplan rund um die Schweizer Kernkraftwerke einer kritischen Prüfung unterzogen. In den Zonen 1 und 2 (Umkreis von 5 km und bis 20 km um die Kernkraftwerke) wird die Bevölkerung gegenwärtig nach dem Bringprinzip mit Jodtabletten versorgt. Die Kosten tragen, im Sinne des Verursacherprinzips, vollumfänglich die Schweizer Kernkraftwerksbetreiber. In Zone 3 (übrige Schweiz) werden die Tabletten in zentralen Lagern aufbewahrt. An den Kosten für diese Tabletten beteiligen sich die Kernkraftwerksbetreiber und der Bund je zur Hälfte, weil zum dortigen Risikopotenzial nicht nur Schweizer Kernkraftwerke, sondern auch Anlagen im Ausland beitragen.

Gemäss Bericht des VBS steht der alle zehn Jahre fällige Austausch der Jodtabletten in Zone 1 und 2 in den Jahren 2014/2015 an: Die Kosten betragen rund CHF 8 Mio. (Bulletin 20/2004). In der Zone 3 wird der Austausch in den Jahren 2019/2020 fällig und etwa 6 Mio. kosten (nach heutigem Geldwert). Diese Angaben sind noch ohne Gewähr, denn die IDA Nomex kann sowohl eine Erweiterung der Zonen wie auch eine Änderung der Kostenbeteiligung der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber beantragen. Bis Mitte 2012 werden die zuständigen Departemente dem Bundesrat allfällige Entwürfe der hierfür nötigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen unterbreiten.

Quelle

D.S. nach VBS, Medienmitteilung, 11. Januar 2012

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