Notfallübung für KKL

Am 19. und 20. November 2013 wird im Rahmen der Gesamtnotfallübung 2013 der Notfallschutz des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) überprüft. An der vom Bundesamts für Bevölkerungsschutz (Babs) geleiteten Übung sind auch die bei einem Kernkraftwerksunfall verantwortlichen Führungsorganisationen und Stäbe von Behörden in der Schweiz wie im benachbarten Ausland sowie wichtige operative Einsatzelemente beteiligt.

14. Nov. 2013

Das Szenario der Gesamtnotfallübung 2013 sieht einen schweren Störfall im KKL vor, bei dem eine grössere Menge Radioaktivität freigesetzt wird. Auf dieser Grundlage wird am 19. und 20. November die Notfallorganisation des KKL sowie das Zusammenspiel mit den externen Notfallorganisationen geübt werden. Beteiligt sind insbesondere das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), die Nationale Alarmzentrale (NAZ), der 2011 neu gebildete Bundesstab ABCN sowie die Krisenstäbe der Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Auch Krisenorganisationen von Infrastrukturunternehmen sowie diverse Stäbe aus Deutschland, aus anderen Nachbarländern und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien sind beteiligt.

Übungsschwerpunkte

Ein Augenmerk wird auf den Betrieb der Messorganisation bei erhöhter Radioaktivität sowie des externen Lagers der schweizerischen Kernkraftwerke im aargauischen Reitnau gerichtet. Daher werden am 19. November mit Lastwagen und Helikoptern der Schweizer Armee Materialtransporte vom Lager Reitnau ins Kernkraftwerk Leibstadt durchgeführt.

Der Betrieb einer Beratungsstelle Radioaktivität in Reinach (AG) ist Gegenstand des zweiten Übungstages. Es handelt sich dabei um eine gemeinsam von Bund, Kantonen und weiteren Partnern ad hoc aufgebaute Stelle, in der Personen aus dem von erhöhter Radioaktivität betroffenen Gebiet einer Radioaktivitätsmessung unterzogen und dabei von Fachleuten betreut und beraten werden. Der Betrieb wird vormittags durch den Kanton Aargau und nachmittags durch den Kanton Bern sichergestellt.

Gesamtnotfallübungen alle zwei Jahre

Zur Überprüfung der Vorbereitungen für die Bewältigung eines Unfalls sind für die Schweizer Kernkraftwerke regelmässige Übungen vorgeschrieben. Grundsätzlich muss alle zwei Jahre eine Gesamtnotfallübung mit einem der vier Kernkraftwerke und allen weiteren zuständigen Stellen durchgeführt werden. Aufgrund des Reaktorunfalls in Fukushima Daiichi im Frühjahr 2011 hatte der Bundesrat entschieden, die für den November 2011 geplante Notfallübung mit dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) zu streichen. Das KKB wird daher in die bevorstehende Übung integriert.

Quelle

M.B. nach VBS, Medienmitteilung, 11. November 2013

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