Schweiz: siebter Länderbericht zur Convention on Nuclear Safety (CNS) eingereicht

Die Schweiz hat ihren 7. Länderbericht zum Übereinkommen zur nuklearen Sicherheit (Convention on Nuclear Safety, CNS) bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) eingereicht. Dem Bericht ist unter anderem zu entnehmen, wie und wieweit die Prinzipien aus der Wiener Erklärung zur nuklearen Sicherheit umgesetzt wurden. Dies teilte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) Mitte August 2016 mit.

26. Aug. 2016

Die Schweiz gehört zu den Gründerstaaten des CNS. Die Konvention gibt international verbindliche Sicherheitsstandards vor. Die derzeit 80 Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, alle drei Jahre einen Länderbericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens bei der IAEO einzureichen. Darin muss insbesondere zur Sicherheit der in Betrieb stehenden Kernanlagen, zur Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörde und zu Themen des Strahlen- wie auch des Notfallschutzes Auskunft gegeben werden.

Erweiterte Berichterstattung

Die Staaten mussten erstmals auch über die Umsetzung der internationalen Vereinbarung «Vienna Declaration on Nuclear Safety» aus der Diplomatischen Konferenz zur CNS vom Februar 2015 in Wien berichten. Die Diplomatische Konferenz fand auf Initiative der Schweiz statt, die an der sechsten Überprüfungskonferenz im April 2014 den Antrag gestellt hatte, den Konventionstext zu überarbeiten. Ziel des Schweizer Antrags war, im Nachgang zum Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi von 2011 das Abkommen hinsichtlich der Anforderungen an die Auslegung und den Bau von Kernkraftwerken zu stärken. Die diesjährigen Länderberichte müssen somit auch Auskunft geben über die Umsetzung dieser Vorgaben. Im Wesentlichen sollen neue Kernkraftwerke nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien ausgelegt und gebaut werden.

Die Überprüfungskonferenz zu den Länderberichten findet vom 27. März bis zum 7. April 2017 in Wien statt.

Quelle

M.B. nach Ensi, Medienmitteilung, 16. August 2016

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