Schweizer Stromliefermix 2018: knapp drei Viertel aus erneuerbaren Energien

Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammte 2018 zu rund 74% (2017: 68%) aus erneuerbaren Energien: Zu 66% aus Grosswasserkraft und zu rund 8% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 17% stammten aus Kernenergie (2017: 15%) und knapp 3% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 6% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar (2017: 16%). Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung 2018.

17. Feb. 2020

Die Mitte Februar 2020 im sogenannten Stromkennzeichnungs-Cockpit auf www.stromkennzeichnung.ch publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2018. Für die Stromkennzeichnung gilt zum ersten Mal die Pflicht zur Volldeklaration. Dies bedeutet, dass Strom unbekannter Herkunft, so genannter Graustrom, nur noch in Ausnahmefällen und bis zum Lieferjahr 2020 zulässig ist. Da in den meisten Nachbarländern keine Herkunftsnachweise für Strom aus konventionellen Kraftwerken ausgestellt werden, hat die Schweiz so genannte Ersatznachweise eingeführt. So kann erstmals Kohlestrom aus dem Ausland als solcher deklariert werden und muss nicht mehr unter Graustrom zusammengefasst werden. Dies ist ein wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz bei den Stromlieferungen, erklärte das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung.

  • 66% des im Jahr 2018 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (2017: 60,5%). Die gelieferte Wasserkraft wurde zu 76% (2017: 80%) in der Schweiz produziert.
  • 17,3% (2017: 15,1%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (36%). Die gelieferte Kernenergie stammte mit 99,8% (2017: 93,6%) fast ausschliesslich aus der Schweiz.
  • 6,3% (2017: 16,1%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Mit der Einführung der Volldeklaration seit Januar 2018 sind nicht überprüfbare Energieträger nicht mehr zulässig mit Ausnahme von mehrjährigen Lieferverträgen, die vor dem 1. November 2017 abgeschlossen wurden (für sie gilt eine Übergangsfrist bis zum Lieferjahr 2020). Wie erwartet hat der Anteil der nicht überprüfbaren Energieträger durch die Volldeklaration abgenommen. Stromintensive Unternehmen beschaffen neu so genannte Ersatznachweise für Strom aus fossilen und nuklearen Quellen aus europäischen Kraftwerken, für welche keine regulären Herkunftsnachweise ausgestellt werden.
  • Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt weiter zu, von 7,2% (2017) auf 7,85% im Jahr 2018. Davon wurden rund 91% in der Schweiz produziert und knapp drei Viertel durch das Einspeisevergütungssystem (KEV) gefördert.
  • In geringen Mengen stammte der 2018 gelieferte Strom aus Abfällen (0,95%) und fossilen Energieträgern (1,7%), wobei letztere vor allem über die Ersatznachweise importiert wurden.

Produktion wegen Handel nicht gleich Lieferung

Der in der Schweiz 2018 produzierte Strom bestand zu 55,4% aus Wasserkraft, zu 36,1% aus Kernkraft, zu 2,8% aus fossilen und knapp zu 6% aus erneuerbaren Energien.

Wegen Stromhandel mit dem Ausland unterscheidet sich der Schweizer Produktionsmix vom Liefermix an der Steckdose. Um über den Liefermix jedes Stromversorgers Transparenz zu schaffen und den Konsumenten so einen informierten Entscheid für ein bestimmtes Stromprodukt zu ermöglichen, sind die schweizerischen Stromversorgungsunternehmen seit 2005 gesetzlich verpflichtet, Herkunft und Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Die Deklaration erfolgt jeweils rückwirkend, basierend auf den Daten des vorangegangenen Kalenderjahres. Gemäss BFE müssen diese Zahlen seit 2006 allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden. Seit 2013 werden die Daten zusätzlich auf der Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht.

Quelle

M.B. nach BFE, Medienmitteilung, 17. Februar 2020

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