Stilllegungs- und Abbaugesuche für GKN-1 und KKP-1 eingereicht

Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Gesuche auf Erteilung der Stilllegungs- und ersten Abbaubewilligung für die Kernkraftwerkseinheiten Neckarwestheim-1 (GKN-1) und Philippsburg -1 (KKP-1) gestellt.

17. Mai 2013

Im Sommer 2012 hatte die EnKK die Strategie für den Rückbau aller ihrer Anlagen verabschiedet und sich dabei für den direkten Rückbau entschieden. Daraufhin bereitete sie die Anträge auf Erteilung der Stilllegungs- und ersten Abbaugenehmigungen für die Kernkraftwerkseinheiten GKN-1 und KKP-1 vor. Beide befinden sich seit ihrer Abschaltung im März 2011 im Nachbetrieb. Mit den nun eingereichten Anträgen wird unter anderem die endgültige und dauerhafte Stilllegung beantragt. Sie ist Voraussetzung für den Abbau von Anlagenteilen der beiden Werke.

Neben der Stilllegung würden auch die ersten Abbaugenehmigungen für GKN-1 und KKP-1 beantragt, so die EnKK in ihrer Medienmitteilung. In diesen Anträgen werde jeweils neben einem Überblick über die grundsätzliche Vorgehensweise des gesamten Abbauvorhabens der erste Abbauumfang konkret beschrieben. Die detaillierten Unterlagen für die ersten Abbaugenehmigungen werden laut EnKK voraussichtlich bis Ende des Jahres eingereicht. Parallel dazu bereite das Unternehmen die erforderlichen Anträge für das Reststoff-Bearbeitungszentrum in Neckarwestheim sowie die Abfalllager an beiden Standorten vor.

Die Siedewasserreaktoreinheit KKP1 nahm 1979 den Betrieb auf. Drei Jahre zuvor war die Druckwasserreaktoreinheit GKN-1 ans Netz gegangen. Infolge der von der deutschen Bundesregierung beschlossenen Änderung des Atomgesetzes im Rahmen der Energiewende musste der Leistungsbetrieb beider Blöcke im März 2011 eingestellt werden.

Quelle

M.A. nach EnKK und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Medienmitteilungen, 6. Mai 2013

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