Stilllegungsplan für Onagawa-1 zur Genehmigung vorgelegt

Die Tohoku Electric Power Company hat der japanischen Aufsichtsbehörde ein Gesuch zur Genehmigung des Stilllegungsplans für Onagawa-1 eingereicht. Die Einheit soll bis Mitte der 2050er-Jahre rückgebaut sein.

12. Aug. 2019

Die Tohoku Electric hat am 29. Juli 2019 der Nuclear Regulation Authority (NRA) das Gesuch zur Genehmigung des Stilllegungsplanes für Onagawa-1 eingereicht. Die Kernkraftwerksbetreiberin hatte zuvor das Gespräch mit Vertretern der Präfektur Miyagi, den Städten Ishinomaki und Onagawa sowie mit betroffenen Gemeinden gesucht. Dies teilte das Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) mit.

Onagawa-1 (BWR, 498 MW) war seit dem grossen Erdbeben von 2011 ausser Betrieb. Die Tohoku Electric entschied im Oktober 2018 nach betriebswirtschaftlichen und sicherheitstechnischen Analysen, die Einheit stillzulegen. Onagawa-1 gilt seit dem 21. Dezember 2018 offiziell als stillgelegt. Am Standort stehen daneben noch die Blöcke 2 und 3 (beides BWR mit 796 MW). Die Tohoku Electric hat bis jetzt nur für Onagawa-2 ein Gesuch zur Wiederinbetriebnahme gestellt. Beim Standort wird derzeit zum Meer hin eine 30 m hohe Schutzmauer gebaut.

Rückbau bis 2053/54

Der gesamte Stilllegungs- und Rückbauprozess für Onagawa-1 ist in vier Phasen unterteilt: Vorbereitung des Rückbaus, Abriss und Abtransport von Komponenten im weiteren Umkreis des Reaktors, Abriss und Abtransport von Komponenten um den Reaktor sowie Abriss und Abtransport des Reaktorgebäudes und anderer Strukturen. Die Rückbauarbeiten sollen rund 34 Jahre in Anspruch nehmen. Die 821 derzeit noch im Lagerbecken von Onagawa-1 gelagerten Brennelemente werden in der ersten, vorbereitenden Phase zum Lagerbecken von Block 3 transferiert. Dort und im Lagerbecken von Block 2 befinden sich bereits insgesamt 161 Brennelemente von Block 1.

Die Tohoku Electric erwartet aus dem Rückbau von Onagawa-1 total 300’000 t Abfall. 18’000 t sind radioaktive Festabfälle. Für einen Grossteil davon, rund 12’400 t, dürften die Radioaktivitätswerte unter den Freigrenzen liegen. Diese Abfälle werden soweit wie möglich wiederverwertet.

Quelle

M.B. nach Jaif, Mitteilung, 2. August 2019

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