Unbefristete Betriebsbewilligung für Mühleberg

Das Bundesgericht (BGer) hat die Beschwerden, die sowohl die BKW AG als auch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) gegen den Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom 1. März 2012 eingereicht hatten, vollumfänglich gutgeheissen. Damit verfügt das Kernkraftwerk Mühleberg definitiv über eine unbefristete Betriebsbewilligung und die Gleichbehandlung mit den anderen schweizerischen Kernkraftwerken ist hergestellt.

28. März 2013
Das Kernkraftwerk Mühleberg verfügt ab sofort über eine unbefristete Betriebsbewilligung und ist damit mit den anderen Schweizer Kernkraftwerken gleichgestellt.
Das Kernkraftwerk Mühleberg verfügt ab sofort über eine unbefristete Betriebsbewilligung und ist damit mit den anderen Schweizer Kernkraftwerken gleichgestellt.
Quelle: Nuklearforum Schweiz

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte in seinem Urteil vom 1. März 2012 verfügt, dass das Kernkraftwerk Mühleberg «aus Sicherheitsgründen» vorerst nur bis zum 28. Juni 2013 weiter betrieben werden dürfe. Zudem hatte es die BKW aufgefordert, dem Uvek ein Gesuch für den Weiterbetrieb zusammen mit einem umfassenden Instandhaltungskonzept für den Langfristbetrieb des Kernkraftwerks einzureichen. Begründet wurde der Entscheid mit Sicherheitsbedenken in Bezug auf den Kernmantel, die Kühlung und die möglichen Erdbebenrisiken.

Gegen das Urteil des BVGer führten sowohl die BKW wie auch das Uvek Beschwerde beim BGer. Während die BKW das Schwergewicht auf die neue Befristung legte, deren Festsetzung sie als rechtswidrig und willkürlich bezeichnete, war für das Uvek vor allem der institutionelle Aspekt wesentlich: Das Urteil des BVGer setze sich über die vom Gesetzgeber gewollte und institutionalisierte Aufgabenverteilung zwischen der Verwaltung (Bundesamt für Energie, Uvek) und der Aufsichtsbehörde – dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) – hinweg.

Am 9. August 2012 reichte die BKW die geforderten Unterlagen ein. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hiess Ende Dezember 2012 die eingereichten Nachweise zum Langzeitbetrieb des Kernkraftwerks gut, forderte jedoch für den Weiterbetrieb über das Jahr 2017 hinaus die Umsetzung umfassender Nachrüstmassnahmen. Das Ensi verlangte zudem bis zum 30. Juni 2013 die Einreichung einer verbindlichen Umsetzungsplanung für die Nachrüstprojekte.

Rechts- und Planungssicherheit

Mit dem Entscheid des BGer verfügt das Kernkraftwerk Mühleberg jetzt über eine unbefristete Betriebsbewilligung und kann dadurch über den vom BVGer gesetzten Termin vom 28. Juni 2013 hinaus betrieben werden. Das von der BKW vorsorglich eingereichte Verlängerungsgesuch wird damit gegenstandslos.

Die BKW könne sich nun auf die Ausarbeitung der vom Ensi geforderten Umsetzungsplanung sowie die Erstellung der Auslegeordnung für den Grundsatz- und Investitionsentscheid zum Weiterbetrieb von Mühleberg konzentrieren, schreibt das Unternehmen in einer ersten Stellungnahme. Die entsprechenden Arbeiten seien bereits seit einigen Monaten intensiv am Laufen.

Mit dem Urteil werde die bestehende Aufgabenteilung zwischen den Behörden bestätigt, stellt das Uvek in einer ersten Stellungnahme fest. Das BGer sei damit der Einschätzung des Uvek gefolgt: Für die Aufsicht und die Überwachung der Kernanlagen sei das Ensi zuständig. Diese Aufgabenteilung entspreche auch den Empfehlungen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO).

Quelle

M.A. nach Uvek und BKW, Medienmitteilungen, 28. März 2013

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