Urek-S: kein Vetorecht für Standortkantone

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) hält an ihrem früherem Beschluss fest, der Entscheid über den Standort eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle in der Schweiz solle auf Bundesebene fallen. Sie lehnt ein Vetorecht betroffener Standortkantone weiterhin ab.

19. Nov. 2013

Die Urek-S musste sich ein zweites Mal mit der Standesinitiative des Kantons Nidwalden «Kernenergiegesetz. Änderung» (12.319) befassen, die ein Vetorecht der Standortkantone im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager fordert. Die erneute Beratung wurde nötig, weil der Nationalrat in der Sommersession 2013 der Initiative Folge gegeben hatte. Gleichzeitig befand die Urek-S über die Standesinitiative des Kantons Schaffhausen «Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung beim Bau eines Endlagers für radioaktive Abfälle» (13.302), wonach die Standortkantone einem Endlager für radioaktive Abfälle zustimmen müssten.

Mit 9 zu 2 Stimmen beantragte die Kommission dem Rat, beiden Initiativen keine Folge zu geben. Sie verwies dabei auf ihren Entscheid vom 21. Februar 2013 zur Standesinitiative Nidwalden und stellte fest, dass sich an der Beurteilung des Sachverhaltes nichts geändert hätte. Bei der Ausarbeitung des am 1. Februar 2005 in Kraft getretenen Kernenergiegesetzes hatte das Parlament beschlossen, dass der Entscheid für den Standort eines geologischen Tiefenlagers auf Bundesebene zu treffen sei. Einzig dieser Weg sei zielführend, meinte die Kommission. Das Sachplanverfahren für die Suche nach dem geeignesten Standort ermögliche allen Betroffenen, sich einzubringen. Zudem sehe das Kernenergiegesetz die Möglichkeit zu Einwänden und Einsprachen gegen eine Erteilung der Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager vor.

Quelle

M.A. nach Urek-S, Medienmitteilung, 13. November 2013

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