USA heben Finanzierungsverbots für ausländische Kernkraftprojekte auf

Die USA haben ihr bisheriges Verbot der Finanzierung von Kernenergieprojekten in Übersee aufgehoben. Die International Development Finance Corporation (DFC) ändert damit ihre Umwelt- und Sozialpolitiken und –verfahren und bringt die Definition der erneuerbaren Energien mit derjenigen der Energy Information Administration (EIA) in Einklang.

28. Juli 2020

Adam Boehler, CEO der DFC, sagte, die Aufhebung des Finanzierungsverbots für Kernenergieprojekte sei ein «bedeutender Schritt vorwärts» bei den Bemühungen der USA, den Energiebedarf ihrer Verbündeten weltweit zu decken. Mit dieser Änderung verfüge die DFC über eine gute Ausgangslage, das Wachstum in Entwicklungsländern mit begrenzten Energieressourcen zu beschleunigen.

«Wir freuen uns darauf, zu prüfen, wie diese neue Möglichkeit genutzt werden kann, um erschwingliche, zuverlässige und emissionsfreie Energie dort zu liefern, wo sie am dringendsten benötigt wird», erklärte Boehler. «Gleichzeitig werden diese Bemühungen auch innovative Technologien vorantreiben, die den hohen Sicherheits- und Nichtverbreitungsstandards der USA entsprechen», ergänzte er.

Die DFC ist die Entwicklungsbank der USA. In Partnerschaft mit dem Privatsektor finanziert sie Projekte in Entwicklungsländern und investiert in einer Reihe von Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen, kritische Infrastrukturen und Technologie. Ihre Umwelt- und Sozialpolitiken und -verfahren hatten es zuvor kategorisch verboten, in die Herstellung oder den Handel mit radioaktiven Materialien, einschliesslich Kernkraftwerken und deren Komponenten, zu investieren. Die fehlende Option, attraktive Finanzierungsmöglichkeiten anzubieten, wurde als Hindernis für den potenziellen Export von amerikanischen Reaktoren und ziviler Nukleartechnologie angesehen.

Der amerikanische Energieminister Dan Brouillette meinte: «Die Aufhebung dieses Verbots ist eine vernünftige Massnahme, welche die globale Energieversorgungssicherheit erhöht und anderen Ländern hilft, ihre eigenen Emissionsminderungsziele zu erreichen und ihren Bürgern eine zuverlässige Grundlasterzeugung zu bieten».

Während der 30 Tage dauernden Vernehmlassungsperiode wurden über 800 Stellungsnahmen eingereicht, wovon rund 98% für die Aufhebung des Verbots befürworteten.

Quelle

M.A. nach DFC, Medienmitteilung, 23. Juli 2020

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