Uvek erteilt zwölfte Bewilligung für Sondierbohrungen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat am 11. September 2019 eine weitere Sondierbohrung bewilligt. Mit den Sondierbohrungen will die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Jura Ost.

16. Sep. 2019

Die am 11. September 2019 vom Uvek erteilte Bewilligung betrifft die Sondierbohrung Remigen 1 (NSG 16-04) im Standortgebiet Jura Ost. Damit hat das UVEK seit August 2018 insgesamt zwölf Bewilligungen für Sondierbohrungen erteilt. Davon sind neun bereits rechtskräftig.

2016 bis 2018 hatte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) insgesamt 23 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in den beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost und sieben in der Standortregion Nördlich Lägern. Alle Gesuche wurden öffentlich aufgelegt. 472 Einsprachen sind zu den Gesuchen für die Sondierbohrungen in Jura Ost eingegangen, 99 zu denjenigen in Zürich Nordost und 132 Einsprachen zu den Gesuchen für Sondierbohrungen in Nördlich Lägern.

Mit den Sondierbohrungen untersucht die Nagra seit diesem Jahr den geologischen Untergrund genauer. Darauf gestützt wird die Nagra gegen 2022 bekanntgeben, für welche Standortgebiete sie Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau von geologischen Tiefenlagern (Lager für hochaktive Abfälle, Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle oder Kombilager) ausarbeiten wird. Voraussichtlich wird die Nagra nicht alle 23 beantragten Sondierbohrungen durchführen: Die Untersuchungsergebnisse bestimmen die jeweils weitere Bohrplanung.

Für jedes Gesuch wurde und wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt. Die Dauer des Verfahrens hängt unter anderem von der Anzahl der Einsprachen, der vorgebrachten Begründungen und den damit verbundenen Abklärungen ab.

Quelle

M.A. nach Uvek, Medienmitteilung, 16. September 2019

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