Bundesrat schafft massive Nachteile für Kernkraftwerksbetreiber

Schädigende Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Mit der am 6. November verabschiedeten Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) bürdet der Bundesrat den Kernkraftwerksbetreibern ungerechtfertigte Zusatzkosten in Milliardenhöhe auf und marginalisiert ihr Mitspracherecht in den Fondsgremien. Dies schafft ein grosses Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Betreiber. Die Revision schadet der Umsetzung der Energiestrategie 2050 und ist deshalb aus gesamtwirtschaftlicher Sicht abzulehnen. Die Betreiber behalten sich rechtliche Schritte vor.

11. Nov. 2019

Der Bundesrat hat entgegen zahlreicher Vernehmlassungsantworten an seinem ursprünglichen Vorschlag der Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) festgehalten. Wesentliche Elemente der Revision führen ohne Not zu erheblichen Verschärfungen der Rahmenbedingungen für den Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke, die einen wertvollen Beitrag zur Stromversorgung des Landes leisten. Für die Schweizer Kernkraftwerksbetreiber ist einzig die Streichung des pauschalen Sicherheitszuschlags von 30% erfreulich.

Mehrkosten in Milliardenhöhe – Beträge fehlen für die Energiezukunft der Schweiz
Die Senkung der Realrendite für die beiden Fonds von 2% auf 1,6% ist weder nachvollzieh- noch begründbar: Die durchschnittlichen Realrenditen der Fonds liegen seit ihrer Gründung – und trotz Wirtschaftskrisen – deutlich über 2% (Stilllegungsfonds: 3,78%, Entsorgungsfonds: 2,94% per Ende 2018). Während 2018 ein schwieriges Börsenjahr war, liegt die Anlagerendite beider Fonds im ersten Semester 2019 bereits wieder bei jeweils über 8%. Beide Fonds sind zudem gut auf Kurs: Ende 2018 lagen sie zusammen rund 150 Millionen CHF über dem aktuellen Sollwert.
Die Senkung der Realrendite hat für die Betreiber massiv höhere Fondsbeiträge zur Folge – ohne aber einen nennenswerten Beitrag zur Stabilität des Finanzierungskonstrukts zu leisten. Es handelt sich um rund 900 Millionen CHF – Geldmittel, die für den Umbau des heimischen Energiesystems im Rahmen der Energiestrategie 2050 fehlen werden.

Rückforderungsverbot führt de facto zu Enteignung
Mit der Revision wird auch eine Rückerstattung von Fondsüberschüssen im Falle einer Überdeckung verboten – und dies bis nach der Schlussabrechnung und damit bis zum Verschluss des geologischen Tiefenlagers. Bereits mit der Senkung der Realrendite müssen die Betreiber unbegründet Gelder auf Vorrat in die Fonds einbezahlen. Diese Überschüsse werden aufgrund des Rückerstattungsverbots sowie des Zinseffekts weiter steigen. Es werden zusätzlich überschüssige Mittel in der Höhe mehrerer Milliarden Franken für mehr als hundert Jahre in den Fonds blockiert sein. Das Rückerstattungsverbot führt damit zu einer Einschränkung der Eigentumsgarantie. De facto werden damit die Unternehmen auf dem Verordnungsweg enteignet.
Die Anpassungen der SEFV schaffen zudem mit der Reduktion der Sitze der Betreiber in den Fondsgremien ein stossendes Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Betreiber – dabei gehören diesen die Gelder in den Fonds. Ihre Mitsprache wird nun ohne Grund marginalisiert, was zu einem Kompetenzverlust führen wird.

Gesamtwirtschaftlich schädigende Revision
Die heute verabschiedete Revision hat nicht nur negative Folgewirkungen auf das Gesamtenergiesystem, sondern für die gesamte Gesellschaft. Die zunehmende Verschärfung der Rahmenbedingungen mit massiven und unverhältnismässigen Eingriffen in die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie schafft ein investitionsfeindliches Klima. Die Revision ist deshalb auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht kontraproduktiv und schädlich. Sie schafft Rechtsunsicherheit und wird nicht nur den Werkplatz Schweiz, sondern letztendlich die gesamte Bevölkerung treffen.

Kontakt

Stefan Diepenbrock, Leiter Kommunikation, stefan.diepenbrock@nuklearforum.ch  
Matthias Rey, Media Relations, matthias.rey@nuklearforum.ch
 
Nuklearforum Schweiz, Frohburgstrasse 20, 4600 Olten
Tel.: +41 (0)31 560 36 50

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