Fessenheim, und dann…?

Kapazitätsverluste werden Stromimporte der Schweiz beeinträchtigen

Am 22. Februar 2020 geht das französische Kernkraftwerk Fessenheim-1 nach 43 Jahren Laufzeit ausser Betrieb. Die Betreiberfirma wird für die Stilllegung entschädigt. Abschaltungen von Kraftwerken in Nachbarstaaten können die zukünftige Versorgungssicherheit der Schweiz beeinträchtigen.

20. Feb. 2020

Das Kernkraftwerk Fessenheim-1 im Elsass stellt am 22. Februar 2020 seinen Betrieb endgültig ein. Im Juni 2020 wird Fessenheim-2 folgen. Die Stilllegungen erfolgen im Rahmen der mehrjährigen Programmplanung für Energie (Programmation pluriannuelle de l’énergie) der französischen Regierung. Die Planung sieht vor, den Anteil der Kernenergie am Stromverbrauch des Landes von derzeit 72% bis 2035 auf 50% zu verringern. Bis 2035 sollen dazu insgesamt 14 Einheiten vom Netz genommen werden.

Auswirkungen auf Energiestrategie der Schweiz
Angesichts dieser Pläne sowie Stilllegungen von fossilen Kraftwerken hat die nationale französische Netzbetreibergesellschaft Réseau de Transport d’Electricité im November 2019 vor einer Schwächung der Stromversorgung gewarnt. Auch die Netzbetreiber in Deutschland haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass das Land nach Atom- und Kohlausstieg vermehrt auf Stromimporte angewiesen sein werde. Die zukünftige Stromversorgung der Schweiz stützt stark auf Stromimporte ab. Aus Deutschland und Frankreich stammen die meisten Stromimporte in die Schweiz. Die Bedenken zur eigenen Versorgungssicherheit dieser beiden Länder stellen die Importstrategie der Schweiz einmal mehr infrage.

400 Millionen Entschädigung für Betreiber
Die Schliessung der beiden 880-MW-Reaktoren von Fessenheim war ursprünglich an die Inbetriebnahme von Flamanville-3 (1600 MW) gekoppelt. Sie hätten dann vom Netz genommen werden sollen, wenn Flamanville-3 den Betrieb aufnimmt. Die Regierung hat im September 2019 mit der Electricité de France (EDF) vereinbart, dass der Staat die Betreiberin für die frühzeitige Stilllegung von Fessenheim-1 und -2 mit knapp 400 Millionen Euro entschädigen wird. Die EDF wird des Weiteren Ausgleichszahlungen für entgangene Erträge aus der Stromproduktion mit Fessenheim erhalten.

Kontakt

Stefan Diepenbrock, Leiter Kommunikation, stefan.diepenbrock@nuklearforum.ch  
Matthias Rey, Media Relations, matthias.rey@nuklearforum.ch
 
Nuklearforum Schweiz, Frohburgstrasse 20, 4600 Olten
Tel.: +41 (0)31 560 36 50

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