Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung gesichert

Dank der konsequenten Anwendung des Verursacherprinzips hinterlassen die Kernkraftwerke den künftigen Generationen keine ungedeckten Checks. Sämtliche Kosten für die nukleare Entsorgung und den Rückbau der Anlagen sind im Strompreis inbegriffen. Die Betreiber der Kernkraftwerke bezahlen direkt alle heute anfallenden Kosten. Für die Zeit nach der Ausserbetriebnahme stellen sie die nötigen Mittel in behördlich überwachten Fonds sicher. Die Kosten werden periodisch neu berechnet und von unabhängigen Stellen überprüft.

9. Okt. 2019

Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung gesichert
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