Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen im «Sachplan geologische Tiefenlager» ausreichend geregelt

Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen sind im «Sachplan geologische Tiefenlager» ausreichend geregelt. Weitere gesetzliche Regelungen darüber hinaus sind nicht notwendig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat nach Prüfung des Berichts zum Postulat «Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers».

13. Okt. 2015

Im April 2013 reichte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) das Postulat «Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers» (13.3286) ein und verlangte einen Bericht zu Fragen des Schadenersatzes, der Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen im «Sachplan geologische Tiefenlager». Der Bundesrat nahm das Postulat im Mai 2013 an und liess einen entsprechenden Bericht ausfertigen, den er jetzt guthiess.

Laut Bundesrat zeigt der Bericht auf, wie die Begriffe Schadenersatz, Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen im «Sachplan geologische Tiefenlager» definiert sind und in der Praxis angewendet werden sollen. Der Bericht stützt sich im Wesentlichen auf den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager sowie auf weitere rechtlichen Grundlagen.

Aufgrund der Resultate des Berichts kommt der Bundesrat zum Schluss, dass es keine neuen gesetzlichen Regelungen zu den Abgeltungszahlungen braucht.

Quelle

M.A. nach Uvek, Medienmitteilung, 8. Oktober 2015

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