AKW-Gegner in Strassburg abgeblitzt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 6. April 2000 eine Beschwerde von zwölf Anwohnern des Kernkraftwerks Beznau gegen die Schweiz mit zwölf zu fünf Richterstimmen abgewiesen.
Die Anwohner beschwerten sich dagegen, dass die im Dezember 1994 durch den Bundesrat erteilte Verlängerung der Betriebsbewilligung für Beznau-II nicht an ein unabhängiges Gericht weitergezogen werden kann. Laut Gerichtshof verstösst die fehlende Rekursmöglichkeit aber nicht gegen die Menschenrechtskonvention, da die Anwohner nicht einer unmittelbaren Gefahr ausgesetzt seien. Auf den Entscheid des Bundesrates sind gemäss Gericht Artikel 6 § 1 und Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention mit den angerufenen Rechten wie dem Recht auf Leben, physische Integrität oder Eigentum nicht anwendbar.
Bereits am 26. August 1997 hatte das Gericht eine entsprechende Beschwerde gegen die Betriebsbewilligung für das KKW Mühleberg abgewiesen (Bulletin 15/1997).
Quelle
M.E.