Areva und Usec: Rechtsstreit beigelegt

Die französische Areva und das amerikanische Anreicherungsunternehmen Usec haben sich in ihrem seit sieben Jahren dauernden Rechtsstreit um die vom US Department of Commerce (DOC) auferlegten Antidumpingabgaben auf schwach angereichertem Uran aus Frankreich geeinigt. Dies haben beide Unternehmen am 18. Mai 2009 bekannt gegeben.

4. Juni 2009

Gemäss dem Vergleich werden beide Parteien mit sofortiger Wirkung ihre hängigen Beschwerden und DOC-Verfahren zurückziehen oder deren Abweisung beantragen. Damit sollen alle offenen Rechtsstreitigkeiten und administrativen Verfahren beendet werden, die im Zusammenhang mit den Antidumping-Massnahmen des DOC vorliegen. Die verhängten Schutzzölle bleiben bis zur nächsten Überprüfung 2012 bestehen.

Die Usec geht davon aus, dass sie rund USD 70 Mio. (CHF 75 Mio.) vor Steuern aus den von Arevas Eurodif und anderen Tochtergesellschaften der Areva NC hinterlegten Abgaben erhalten wird. Sie wird laut Abfindungsvereinbarung zudem für die Eurodif in den Jahren 2009 und 2010 Anreicherungsdienstleistungen erbringen.

Quelle

M.A. nach Areva und Usec, Medienmitteilungen, 18. Mai 2009

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