Atomenergie-Motion hat wenig Unterstützung im Bundesrat

Die Motion "Kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung", eingereicht von der Kommission für Umwelt und Raumplanung (Urek), wurde am 14. Juni 2001 vom Ständerat als Postulat überwiesen.

14. Juni 2001

Der Antrag der Ständeräte Pfisterer (Aargau) und Büttiker (Solothurn) - der Vorstoss sei als Motion zu überweisen - scheiterte mit 24 zu 3 Stimmen. Die Motion Kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung entstand ursprünglich aus den beiden gleichlautenden Standesinitiativen der Kantone Aargau und Solothurn mit gleichem Titel. Da in der Urek vorwiegend die Meinung herrschte, die Initiativtexte seien nicht optimal formuliert, übertrug sie die überarbeiteten Punkte der Standinitiative in eine neuformulierte Motion. Die Urek empfahl daher den Standesinitiativen keine Folge zu geben und die Motion zu überweisen. In der Frühjahrssession in Lugano folgte der Ständerat der Empfehlung, konnte jedoch die Motion nicht überweisen, da der Bundesrat das Geschäft noch nicht behandelt hatte. Bundespräsident Leuenberger schlug dem Ständerat vor, die Motion in der nächsten Session formell zu überweisen. Er könne sich nicht vorstellen, dass der Bundesrat etwas gegen die Motion haben könnte.
Die Antwort des Bundesrates ging dann aber in eine andere Richtung. Der erste Punkt der Motion sollte als erfüllt abgelehnt, die Ziffer 2-5 nur in abgeschwächter Form als Postulat überwiesen werden. Bundespräsident Leuenberger versicherte jedoch während der Debatte, dass er mit den Anliegen der Motion einverstanden sei, formal müsste aber aus juristischen Gründen die Postulatsform genügen.
Die Urek änderte daraufhin zugunsten des Bundesrates die Meinung. Der Bundesrat habe in seiner Begründung gezeigt, dass er die Anliegen des Vorstosses teilt. Zudem wurde bei einer Überweisung als Motion eine Kernenergiedebatte im Nationalrat befürchtet. Dies sei - bei der gleichzeitigen Behandlung des Kernenergiegesetzes im Ständerat - für die Sache nicht förderlich.
Die Ständeräte Pfisterer und Büttiker waren mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Sie verlangten mit ihren Anträgen, dass der Vorstoss unverändert als Motion zu überweisen sei. Dies hätte eine Signalwirkung für das Kernenergiegesetz. Der Antrag wurde aber mit 24 zu 3 Stimmen abgelehnt und der Vorstoss wurde als Postulat überwiesen.

Quelle

D.S. nach Energie-Report-News vom 15. Juni 2001

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft