Auch Ständerat für Verlängerung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz
Der Ständerat hat dem "Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz" in der diesjährigen Herbstsession am 4. Oktober einstimmig mit 32 Stimmen zugestimmt, womit der Bundesbeschluss zum Atomgesetz ohne inhaltliche Änderung um maximal weitere zehn Jahre verlängert werden kann.
Der Bundesrat hatte mit Botschaft vom 1. März 2000 den beiden Eidgenössischen Räten eine solche Verlängerung des Beschlusses, der am 31. Dezember 2000 ausläuft, beantragt. Der Beschluss war 1978 erlassen worden, um die wichtigsten Lücken im Atomgesetz abzudecken. Nachdem er bereits mehrmals verlängert worden ist, wird seine Gültigkeitsdauer nun bis zum Inkrafttreten eines neuen Atomgesetzes, längstens aber bis zum 31. Dezember 2010, erstreckt.
Die Verlängerung war am 21. Juni 2000 bereits vom Nationalrat oppositionslos gutgeheissen worden. In den Schlussabstimmungen vom 6. Oktober 2000 wurde der Beschluss vom Nationalrat mit 184:0 und vom Ständerat mit 42:0 Stimmen verabschiedet.
Quelle
H.R. nach dem Amtlichen Bulletin von National- und Ständerat vom 4. und 6. Oktober 2000