Ausbau deutsch-russischer Zusammenarbeit bei Strahlenschutz und Anlagensicherheit
Der deutsche Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Vorsitzende der russischen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, Juri Wischnewski, haben am 9. Mai 2003 in Berlin ein Abkommen unterzeichnet, das den Ausbau der Zusammenarbeit der beiden Länder im Bereich der nuklearen Anlagensicherheit und des Strahlenschutzes zum Inhalt hat.
Die Vereinbarung baut auf eine bereits mehrjährige Kooperation, deren Grundlage verschiedene deutsch-russische Abkommen im Bereich der Kernenergienutzung aus der Zeit zwischen 1987 und 1998 bilden.
Laut Trittin ist eine engere Zusammenarbeit sowohl notwendig als auch sinnvoll, obwohl die beiden Länder unterschiedliche Ziele in der Nutzung der Kernenergieverfolgen. Denn sowohl Deutschland als auch Russland stehen vor der Aufgabe, die Sicherheit älterer Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und Altlasten gewährleisten zu müssen, so Trittin weiter.
Mit dem neuen Abkommen soll der Informations- und Erfahrungsaustausch in den Bereichen Genehmigung, Aufsicht und Begutachtung der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen und Strahlenschutz zwischen den obersten atomrechtlichen Behörden der beiden Länder verbessert werden. Es sind auch gemeinsame Projekte zur Nachrüstung bestehender Anlagen sowie zur Analyse und Auswertung von Störfällen geplant.
Quelle
P.S. nach Pressemitteilung des deutschen Bundesministeriums für Umwelt vom 9. Mai 2003