Bald eine Milliarde im Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Der Bundesrat hat vom Jahresbericht und der Jahresrechnung 1999 des Stilllegungsfonds für Kernanlagen Kenntnis genommen.

15. Aug. 2000

Die Betriebsrechnung weist einen Gewinn von SFr. 106,6 Mio. (Vorjahr 61,8) aus. Bei der Anlage des Fondsvermögens wurde eine Rendite von 13,2% (9,2%) erzielt. Unter Berücksichtigung der Börsenentwicklung kann dieses Ergebnis als sehr gut bezeichnet werden.
Der Stilllegungsfonds für Kernanlagen wurde am 1. Januar 1984 gegründet. Er hat die Kosten zu decken, die durch die Stilllegung und den Abbruch ausgedienter Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle entstehen. Ende 1999 belief sich das angesammelte Fondskapital auf SFr. 903 Mio. (778 Mio.)
Der Fonds wird durch Jahresbeiträge der Besitzer von Kernanlagen finanziert. Die vier schweizerischen Kernkraftwerkbetreiber haben letztes Jahr zusammen SFr. 18,4 Mio. einbezahlt. Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen Stilllegungs- und Abbruchkosten sowie den erwarteten Kosten für die Entsorgung der Stilllegungsabfälle. Dabei wird die Kostenentwicklung bis zur Ausführung der Arbeiten berücksichtigt. Die Verwaltungskommission hat die Betreiber beauftragt, die Höhe ihrer voraussichtlichen Stilllegungskosten bis Ende 2001 von Grund auf neu zu berechnen.
Am 25. Februar 2000 hat der Bundesrat die Verordnung über den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke verabschiedet. Damit wird eine dem Stilllegungsfonds vergleichbare Regelung auch für die Entsorgung der radioaktiven Betriebsabfälle eingeführt. Diese Regelung erstreckt sich ebenfalls auf die aus der Wiederaufarbeitung zurückzunehmenden Abfälle und die abgebrannten Brennelemente, die direkt entsorgt werden.

Quelle

Nach Pressemitteilung des Uvek, 16. August 2000

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